Mit heutigem Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Bezeichnungen wie „Milch“, „Käse“, „Rahm“, „Butter“ oder „Joghurt“ allein Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten sind (EuGH, Urteil vom 14.06.2017, Rs. C-422/16). Das gelte auch dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen.
Der Grund: Art. 78 i. V. m. Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse definieren genau, welche Anforderungen an die Verwendung des Begriffs „Käse“ zu stellen sind.