Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Angabe des Ursprungslands „Deutschland“ bei Kultur-Champignons – Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem BGH am 04.05.2017
In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren um die Angabe des Ursprungslands „Deutschland“ bei in den Niederlanden aufgezogenen Kultur-Champignons findet am 4. Mai 2017 die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof statt (BGH, Az. I ZR 74/16).
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Kennzeichnung einer Verpackung mit frischen Kultur-Champignons mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ zulässig ist, wenn die Pilze in den Niederlanden aufgezogen und nur für die Ernte nach Deutschland verbracht werden.