BGH: „Detox“ ist gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health Claims Verordnung
Der Bundesgerichtshof hat mit kürzlich veröffentlichtem Beschluss angekündigt, die Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 10.03.2016, Az. 13 U 77/15) zurückzuweisen, in welcher das Gericht entschieden hatte, dass schon die Bezeichnung „Detox“ als solche eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt (BGH, Beschluss vom 29.03.2017, Az. I ZR 71/16).