„Culatello di Parma“ ist Anspielung auf „Prosciutto di Parma“
Das OLG Köln hat in einem sehr umfassenden Urteil entschieden, dass die Bezeichnung „Culatello di Parma“ eine unzulässige Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung „Prosciutto di Parma“ darstellt (Urteil v. 18.01.2019, Az. 6 U 61/18).