OLG Nürnberg hält Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ für zulässig, das Biosiegel weiter für irreführend
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat im Streit um das Bio-Mineralwasser mit Urteil vom 15.11.2011, Az. 3 U 354/11 entschieden, dass die Verwendung des auf der Flasche angebrachten Bio-Siegels eine Nachahmung des amtlichen Bio-Siegels darstellt, die Verwendung der Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ als solche jedoch nicht irreführend ist.