Getränkewirtschaft

EuGH: Über das Verhältnis der Health-Claims-Verordnung zur Mineralwasserrichtlinie in Bezug auf den Natriumgehalt – Zur Beurteilung wann oder ob ein Mineralwasser natriumarm ist

Der EuGH hat entschieden (Urteil vom 17.12.2015, Az. C-157/14), dass bei der Beurteilung, ob ein natürliches Mineralwasser sich für eine „natriumarme Ernährung eignet“ oder „natriumarm/kochsalzarm“ ist, nicht nur der Gehalt an Natriumchlorid (Kochsalz) berücksichtigt werden darf, sondern der Gehalt von Natrium in all seinen vorhandenen chemischen Formen geringer sein muss als 20 mg/l, andernfalls sei die Angabe irreführend. Zudem darf ein natürliches Mineralwasser nicht mit „sehr natriumarm/kochsalzarm“ beworben werden.

BGH: „Lernstark“ stellt zulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.12.2015, Az. I ZR 222/13 entschieden, dass die Bewerbung des Mehrfruchtsaftes „Rotbäckchen“ mit den Aussagen „Lernstark“ und „Mit Eisen… zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ erlaubt ist, da es sich um zulässige gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung) handelt.

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

OLG Koblenz: Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen sich an Health Claims Verordnung messen lassen – Wettbewerbszentrale will Klärung für die Branche

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 02.12.2015 (Az. 9 U 616/15) die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt, dass die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Mineralwasser den Anforderungen der Health Claims Verordnung genügen muss. Die Revision wurde nicht zugelassen. Es ist aber zu erwarten, dass das Mineralwasserunternehmen Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen wird. Die Wettbewerbszentrale will mit dem Verfahren für die gesamte Mineralwasserbranche klären lassen,

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Onlinehandel mit Lebensmitteln: Wettbewerbszentrale rät zur Angabe der Pflichtinformationen nach der LMIV – Pflichtinformationen auch im Fernabsatz erforderlich

Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Online-Händlern, die Lebensmittel an Endverbraucher abgeben, ihren Web-Shop dahingehend zu überprüfen, ob die Vorschriften der LMIV eingehalten werden und erforderlichenfalls Nachbesserungen vorzunehmen.

Denn: In jüngster Zeit erhält die Wettbewerbszentrale immer wieder Anfragen und Beschwerden über die Nichteinhaltung von Informationspflichten bei Lebensmitteln im Online-Handel.

Geschützte Ursprungsbezeichnung: „Portwein“ muss aus Portugal stammen – Beschwerden über als „Port“ angebotene Likörweine aus Südafrika erreichen Wettbewerbszentrale

In letzter Zeit erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden darüber, dass Likörweine im Weinversandhandel teilweise als „Portwein“, „Port“ oder „Porto“ beworben und vertrieben werden, obwohl die betreffenden Produkte beispielsweise aus den Rebsorten Tinta Barroca, Touriga Francesca, Touriga Nacional gewonnen werden und aus Südafrika stammen.

Portwein ist ein Likörwein, der als geschützte Ursprungsbezeichnung in der Region „Douro“ oder Region „Vila Nova de Gaia Porto“

EuGH: Mineralwasser aus einem Wasservorkommen mit verschiedenen Quellen darf nur unter einem gewerblichen Kennzeichen vertrieben werden

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf ein natürliches Mineralwasser aus einem Mineralwasservorkommen mit verschiedenen Quellen nur unter einem Kennzeichen in den Verkehr gebracht werden, wenn es an allen Entnahmestellen identische Merkmale aufweist (EuGH, Urteil vom 24.06.2015, Rs C-207/14). Bei der Identifizierung eines natürlichen Mineralwassers komme dem Namen seiner Quelle oder gegebenenfalls der Angabe des Ortes seiner Gewinnung eine entscheidende Rolle zu.

EuGH: Etikettierung eines Lebensmittels darf nicht den Eindruck erwecken, eine tatsächlich nicht vorhandene Zutat sei enthalten – „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ – Korrektes Zutatenverzeichnis vermag Täuschung nicht zu beseitigen

Der EuGH hat auf eine Vorlagefrage des BGH (Beschluss vom 26.02.2014, Az. I ZR 45/13), entschieden, dass es irreführend sein kann, wenn die Etikettierung und Aufmachung eines Lebensmittels durch das Aussehen, die Bezeichnung oder die bildliche Darstellung einer bestimmten Zutat den Eindruck des Vorhandenseins dieser Zutat in dem Lebensmittel erwecken, obwohl die betreffende Zutat darin tatsächlich nicht vorhanden ist und sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung des Lebensmittels ergibt

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