Getränkewirtschaft

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Wettbewerbszentrale unterbindet unzulässige krankheitsbezogene Werbung für Kaffee

Ein namhafter Anbieter von Kaffeekapseln hat in der Zeitschrift „Bunte“ in einer Anzeige unter der Überschrift „Unser Lieblingsgetränk ist gesund – sagen Studien“ damit geworben, dass Kaffee unter anderem das Krebsrisiko mindern und helfen könne, Depressionen sowie Alzheimer-Erkrankungen zu vermeiden. Hinter den Aussagen wurde jeweils das Institut genannt, das die Studie zu den Wirkungen bei den Krankheiten erstellt hat.

Bier darf nicht mit „bekömmlich“ beworben werden – OLG Stuttgart stuft den Begriff als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO ein und lässt die Revision zum BGH zu

Das OLG Stuttgart (Urteil vom 03.11.2016, Az. 2 U 37/16) hat das Urteil des Landgerichts Ravensburg (Urteil v. 22.01.2016, Az. 8 O 51/15 KfH) bestätigt, in dem es eine Brauerei zur Unterlassung einer Werbung für drei verschiedene Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ verpflichtet hat.

LG München I zu Health Claims: „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen“ für ein Getränk ist nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das LG München I einem Getränkehersteller untersagt, für ein Getränk in seiner konkreten Aufmachung mit der Aussage „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen!“ zu werben (LG München I, Urteil vom 21.09.2016, Az. 37 O 3339/16, nicht rechtskräftig).

Die Nährwertdeklaration für Lebensmittel ist ab dem 13. Dezember 2016 verpflichtend

In drei Monaten wird die Nährwertdeklaration auf der Verpackung von Lebensmitteln gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. l) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) >>), abgekürzt: LMIV zur Pflicht. Zu beachten ist, dass nach Art. 14 LMIV die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel auch im Fernabsatz anzugeben sind.

Vorlagebeschluss des BGH zur Produktbezeichnung „Champagner Sorbet“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuell veröffentlichen Beschluss (v. 02.06.2016, Az. I ZR 268/14) mit der Frage beschäftigt, ob ein „Champagner Sorbet“, das die Zutat Champagner zu 12 % enthält, die geschützte Ursprungsbezeichnung Champagner in seiner Produktbezeichnung enthalten darf. Hierzu legt er dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vier Vorlagefragen vor.

„Strawberry-Colada“ ohne Erdbeere – Wettbewerbszentrale beanstandet erfolgreich Irreführung

Ein Hersteller von vorgemischten Cocktails vertrieb eine alkoholfreie „Strawberry Colada“, die auf Bauch– und Halsetikett diesen Namen trug und die eine rosa-rot-Färbung aufwies wie sie durch das Mischen von Erdbeersaft mit Kokoscreme erreicht werden kann. Auf dem Bauchetikett war das „O“ des Produktnamens durch eine grafische Erdbeere ersetzt.

Die Verkehrsbezeichnung, die lediglich auf dem Rückenetikett in zurückhaltender Aufmachung gegenüber des darüber befindlichen Produktnamens angebracht war, lautete: „Alkoholfreier Cocktail mit Erdbeer-Kokos-Geschmack“.

Bezeichnung eines in Rosenheim gebrauten Bieres als „Chiemseer“ irreführend – Auffassung der Wettbewerbszentrale vom OLG München bestätigt

Das Oberlandesgericht München hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Brauereigesellschaft untersagt, ein Bier unter der Bezeichnung „Chiemseer“ anzubieten, zu vertreiben oder sonst in den Verkehr zu bringen, sofern das Bier in Rosenheim gebraut wird (OLG München, Urteil vom 17.03.2016, Az. 29 U 3187/15). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

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