Getränkewirtschaft

Wettbewerbszentrale beanstandet Werbeaussagen für Smoothies und Direktsäfte und erreicht außergerichtliche Einigung

Die Wettbewerbszentrale hat nach Beschwerde aus der Wirtschaft einige Werbeaussagen in Bezug auf sechs verschiedene Produkte eines Herstellers von Smoothies und Direktsäften beanstandet: Das Unternehmen verwendete zahlreiche gesundheitsbezogene Angaben, die nach Meinung der Wettbewerbszentrale mit der Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) nicht im Einklang standen.

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Nach EuGH-Urteil zur Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern: Comtech erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).

Health Claims Verordnung: Beschwerden über die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel nehmen zu

Bei der Wettbewerbszentrale gehen im Jahr 2017 vermehrt Beschwerden über die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben ein. Die überwiegende Anzahl der Beanstandungen richtet sich gegen Werbemaßnahmen von Teeanbietern. Aber auch Wein wurde trotz des generellen Verbots der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben, als gesund beworben.

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Grundsatzfrage für Mineralwasserbranche geklärt: Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen Vorgaben der Health Claims Verordnung einhalten – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück

Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen sich an den Vorgaben der Health Claims Verordnung messen lassen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.01.2017, Az. I ZR 257/15, in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Mineralwasserunternehmens zurückgewiesen

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

Die Nährwertdeklaration für Lebensmittel gilt ab morgen verpflichtend

Bereits vor drei Monaten hat die Wettbewerbszentrale darauf hingewiesen, dass die Nährwertdeklaration ab dem 13.12.2016 verpflichtend ist (vgl. News vom 13.09.2016 >>). Diese Verpflichtung gilt sowohl für die Verpackungen als auch für das Angebot im Internet. Die Pflicht zur Nährwertdeklaration auf der Verpackung von Lebensmitteln ergibt sich aus Art. 9 Abs. 1 lit. l) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) >>, abgekürzt: LMIV. Zu beachten ist, dass nach Art. 14 LMIV die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel auch im Fernabsatz anzugeben sind. So muss beispielsweise auch im Online-Shop vor Abgabe der Vertragserklärung ab dem 13.12.2016 die Nährwertdeklaration zur Verfügung gestellt werden.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

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