BGH zur Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Meinungsaufspaltung innerhalb eines Verkehrskreises
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.11.2021, Az. ZR I 148/20 – Kopplungsangebot III – entschieden, eine Vertragsgestaltung, in welcher der Preis für die Servicevereinbarung mit „0,00 €“ beziehungsweise „1,00 €“ angegeben wird,