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Anforderungen an Werbung mit Spitzenstellungsbehauptung – LG München I zur Werbung mit „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“

Ein Unternehmen darf in der Werbung grundsätzlich herausstellen, dass seine Produkte herausragende Eigenschaften haben. Allerdings müssen solche Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptungen sachlich richtig sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass redliche Unternehmen benachteiligt werden könnten. Ein aktuelles Beispiel aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigt, dass die Grenzen für eine zulässige Spitzenstellungsbehauptung eng sein können.
So verbot das Landgericht München I einer Münchener Brauerei, ihre Bierspezialität „… Urweiße“ mit der Angabe „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“ zu bewerben (Urteil v. 08.03.2019, Az. 37 O 7198/18, rkr.).

Health Claims Verordnung: Bezeichnung eines Biermischgetränks mit „Energy“ wettbewerbswidrig? – Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Siegen

Darf ein Biermischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 2,5 Volumenprozent mit „Energy“ bezeichnet werden? Diese Frage hat nun das Landgericht Siegen zu klären. Am morgigen Donnerstag findet dort der Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Eine Brauerei hatte ein Biermischgetränk mit 2,5 Volumenprozent Alkohol mit der Bezeichnung „Energy“ beworben.

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