LG Hamburg untersagt irreführende Herkunftsbezeichnungen für Bier
Das Landgericht Hamburg hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einem auf der Reeperbahn in Hamburg ansässigen
Das Landgericht Hamburg hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einem auf der Reeperbahn in Hamburg ansässigen
Auf die Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht München I die Bewerbung eines Bieres mit
Das LG Linz (Österreich) hat einer dortigen Brauerei untersagt, ein Bier u.a. mit der Behauptung „CO₂ neutral gebraut“ zu bewerben,
Ein Unternehmen darf in der Werbung grundsätzlich herausstellen, dass seine Produkte herausragende Eigenschaften haben. Allerdings müssen solche Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptungen sachlich richtig sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass redliche Unternehmen benachteiligt werden könnten. Ein aktuelles Beispiel aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigt, dass die Grenzen für eine zulässige Spitzenstellungsbehauptung eng sein können.
So verbot das Landgericht München I einer Münchener Brauerei, ihre Bierspezialität „… Urweiße“ mit der Angabe „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“ zu bewerben (Urteil v. 08.03.2019, Az. 37 O 7198/18, rkr.).
Darf ein Biermischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 2,5 Volumenprozent mit „Energy“ bezeichnet werden? Diese Frage hat nun das Landgericht Siegen zu klären. Am morgigen Donnerstag findet dort der Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Eine Brauerei hatte ein Biermischgetränk mit 2,5 Volumenprozent Alkohol mit der Bezeichnung „Energy“ beworben.
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mitgeteilt hat, hat der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat beschlossen, Fragen zum Umfang des Schutzes einer eingetragenen geographischen Angabe gegenüber einer Marke dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.