Wettbewerbsverstöße in der Immobilienbranche können überwiegend außergerichtlich beigelegt werden
Die Wettbewerbszentrale hat für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr eine höhere Anzahl von wettbewerbsrechtlichen Beschwerden in der Immobilienbranche verzeichnet. Erfreulicherweise musste die Wettbewerbszentrale ihren Unterlassungsanspruch nur in Einzelfällen vor Gericht einklagen.