OLG Hamm: Makler sind zu Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet
Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch Makler verpflichtet sind, die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in ihre Immobilienwerbung aufzunehmen (Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 137/15 und Urteil vom 20.08.2016, Az. 4 U 8/16). Dies teilte das Gericht in einer Pressmitteilung vom 11. Oktober 2016 mit. Damit liegen die ersten obergerichtlichen Entscheidungen zu dieser Streitfrage vor.