„Cashback“-Aktionen – Wettbewerbszentrale greift SEPA-Diskriminierung auf
Im Rahmen der von ihr eingerichteten Beschwerdestelle für SEPA-Diskriminierung erhielt die Wettbewerbszentrale die Information, dass auch Hersteller im Rahmen von sogenannten „Cashback“-Aktionen es ablehnen, die Erstattung des Kaufpreises auf Bankkonten aus dem SEPA-Raum zu akzeptieren.
In einem der Fälle hatte ein Hersteller von Käse und Milchprodukten