Immobilien

Werbung mit „bis zu 25.000,00 € mehr“ und „Höchstpreisen“ für den Verkauf einer Immobilie unzulässig – LG Berlin entscheidet über Klage der Wettbewerbszentrale

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen ein Immobilienportal hat das LG Berlin dessen Werbung mit den Äußerungen „bis zu 25.000,00 EUR mehr“ und „Zum Höchstpreis verkaufen“ für irreführend erachtet (Urteil v. 05.06.2018, Az. 16 O 267/17, nicht rechtskräftig).

Das beklagte Immobilienportal, das Immobilienmakler an potentielle Verkäufer von Immobilien vermittelt, hatte auf seiner Internetseite mit der Aussage „Immobilie erfolgreich verkaufen: Jetzt bis zu 3 Top-Empfehlungen vergleichen! Bis zu 25.000 € mehr“ geworben.

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale hält Fortbildungsveranstaltung beim RDM Berlin Brandenburg

Am 12. April 2018 hielt Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal das speziell für Immobilienmakler konzipierte Seminar der Wettbewerbszentrale „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“.

Das 3-stündige Seminar zielte darauf ab, Immobilienmakler für die wichtigsten Werbevorschriften zu sensibilisieren. Erläutert und diskutiert wurden immobilienrelevante Themen wie das Bestellerprinzip einschließlich weiterer Besonderheiten bei der Preiswerbung,

Werbung von Immobilienportalen mit unabhängiger Tätigkeit und Bestpreisen – LG Berlin verhandelt am 10.04.2018 in Verfahren der Wettbewerbszentrale

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale wird das Landgericht Berlin zu klären haben, ob ein Immobilien-Netzwerk mit Aussagen wie „Schnell und zum besten Preis Ihre Immobilie verkaufen“ oder „Bestpreis erreicht in 94%“ werben darf. Weiterhin steht die Aussage, dass private Immobilienverkäufer mit dem Portal „eine unabhängige Auswahl geprüfter Immobilienmakler“ erhielten, ebenso auf dem Prüfstand wie der Hinweis auf „verifizierte“ und „geprüfte“ Makler. Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin ist für den 10.04.2018 anberaumt (Az. 15 O 295/17).

Werbung mit „provisionsfrei“ für Mietwohnungen vom LG Neuruppin als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten untersagt

Das Landgericht Neuruppin hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Internetplattform untersagt, Wohnräume zur Miete unter der Angabe „provisionsfrei“ anzubieten oder zu bewerben, sofern bereits ein Vermittlungsauftrag seitens des Vermieters vorliegt (LG Neuruppin Urteil vom 14.02.2018, Az. 6 O 37/17).

Zum Fall:
Der Plattformbetreiber verwendete auf der Startseite unter anderem die Angaben

„Null Provision – Marktplatz für provisionsfreie Immobilien
X provisonsfreie Immobilien warten auf Sie“

Bundesgerichtshof hält erneut an seiner Rechtsprechung zur irreführenden Blickfangwerbung auch für bedeutsamere Kaufentscheidungen fest

Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017, Az. I ZR 53/16) daran festgehalten, das eine irreführende Blickfangwerbung nur so aufgeklärt werden kann, dass durch einen am Blickfang teilnehmenden Hinweis der Verbraucher informiert wird.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Grundsatzurteil zu Vergleichsportalen – BGH verlangt Transparenz

In einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil verlangt der BGH von Vergleichsportalen, die sich nicht auf die werbefinanzierte Darstellung von Vergleichsergebnissen beschränken, sondern bei Vermittlung von Verträgen Provisionen erhalten, stärkere Transparenz (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16):

Im konkreten Fall hatte ein Preisvergleichsportal für Bestattungsdienstleistungen nur Ergebnisse von solchen Anbietern dargestellt, die dem Portalbetreiber im Falle der Vermittlung eines Bestattungsvertrages über das Portal eine Provision von 15 oder 17,5 Prozent des Angebotspreises zahlten. Andere Anbieter blieben bei den Ergebnissen des angebotenen Preisvergleichs unberücksichtigt.

BGH: Immobilienmakler müssen Daten aus dem Energieausweis in Immobilieninserate aufnehmen

Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, in ihren Immobilieninseraten die Pflichtinformationen aus dem Energieausweis anzugeben. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Verfahren
entschieden (BGH, Urteile vom 05.10.2017 – I ZR 229/16, I ZR 232/16 und I ZR 4/17) und damit für Rechtsklarheit gesorgt.

Öffentliche Ankündigungen für den Verkauf, die Vermietung, die Verpachtung oder das Leasing von Immobilien müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis für das Gebäude enthalten. Im Einzelnen sind dies die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis), den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch des Gebäudes, die wesentlichen Energieträger für die Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes (§ 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV). Mehrere L

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