Immobilien

Landgericht Berlin verhängt auf Antrag der Wettbewerbszentrale ein Ordnungsgeld – wiederholte irreführende Werbung mit einem „Verkauf zum Höchstpreis“ für Immobilien im Rahmen einer Google-Anzeige

Ein bundesweit tätiges Maklernetzwerk warb im Rahmen des Internetauftritts für die Vermittlung von Immobilien mit der Werbeaussage „Verkauf zum Höchstpreis“ bzw. „Jetzt zum Höchstpreis verkaufen oder vermieten“. Unter dem Aspekt einer unzulässigen Spitzenstellungswerbung bzw. einer irreführenden – weil nicht belegbaren – Werbung mit Höchstpreisen klagte die Wettbewerbszentrale den geltend gemachten Unterlassungsanspruch beim Landgericht Berlin ein, nachdem das Unternehmen nicht bereit gewesen war, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben

Vermittlungsportal für Immobilienmakler muss über Provision aufklären – Wettbewerbszentrale setzt Transparenzgebot beim Landgericht Hamburg durch

Bietet ein Portalbetreiber die Vermittlung von Immobilienmaklern an, ist der Nutzer darauf hinzuweisen, dass der Portalbetreiber im Falle einer Provisionsvereinbarung zwischen Nutzer und Makler eine prozentuale Erfolgsbeteiligung erhält.
 
Ein Immobilienportal, das sich als Experte für den Immobilienverkauf bezeichnete, warb auf der Internetseite wie folgt:

Generalanwalt beim EuGH stuft Angebot von Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ ein

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar stellt ein Dienst, wie er von der Plattform Airbnb geleistet wird, einen Dienst der Informationsgesellschaft dar. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 30.04.2019 in der Rs. C-390 hervor.

Dabei geht der Generalanwalt davon aus, dass die Dienstleistung von Airbnb darin besteht, mittels einer elektronischen Plattform einen Kontakt zwischen potenziellen Mietern und Vermietern herzustellen, die kurzfristige Beherbergungsleistungen anbieten. Zudem

Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale hält Fachseminar beim IVD Nord

Das speziell für Immobilienmakler konzipierte Seminar der Wettbewerbszentrale „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“ ist zum zweiten Mal in das Weiterbildungsangebot des IVD Nord aufgenommen worden und stieß am 28. März 2019 in Hannover auf gute Resonanz.

Das 4-stündige Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale,

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim Informationsforum für die Immobilienwirtschaft in Rostock

Im Rahmen des Informationsforum für die Immobilienwirtschaft des IVD Nord hielt Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal am 21. November 2018 bei der IHK zu Rostock einen Vortrag zu den Grundzügen des Wettbewerbsrechts speziell für Immobilienmakler.

Der IVD Nord hatte zusammen mit der IHK zu Rostock Immobilienmakler sowie Immobilienverwalter aus der Region zum 12. Informationsforum der Immobilienwirtschaft eingeladen, um über aktuelle rechtliche und politische Themen zu informieren.

SEPA-Verordnung gilt auch für Mietverträge – Vonovia erkennt Unterlassungsanspruch an

Der gewerbliche Wohnraumvermieter Vonovia hat beim LG Bochum die Klage der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung der festgestellten SEPA-Diskriminierung anerkannt (LG Bochum, Anerkenntnisurteil vom 31.08.2018 – I-17 O 57/18).

Die Beklagte- nach eigenen Angaben „Deutschlands führendes Immobilienunternehmen“- sieht in ihren Wohnraummietverträgen mit Verbrauchern vor, dass die Zahlung der Miete per Lastschrift erfolgen muss und der Verbraucher dazu ein SEPA-Mandat zu erteilen hat.

Werbung mit „Bestpreis erreicht in 92 %“ von Immobilien-Webseite ist irreführend, wenn dies nicht belegt werden kann

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Werbung auf einer Webseite, auf der Immobilienmakler mit potentiellen Verkäufern zusammengebracht werden sollen, mit „zum Bestpreis verkaufen“, „Verkauf zum Bestpreis“, „schnell und zum besten Preis Ihre Immobilie verkaufen“, „Bestpreis erreicht in 92 %“ oder „Der beste Preis für Ihre Immobilie“ irreführend ist (Urteil v. 07.08.2018, Az. 15 O 295/17, n. rkr.).

Ab dem 01.08.2018 benötigen auch Wohnimmobilienverwalter eine Gewerbeerlaubnis

Nach dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17.10.2017 ist § 34c GewO ergänzt worden. Nach der neuen Regelung (§ 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO) wird eine Gewerbeerlaubnis ab dem 01.08.2018 auch von Wohnimmobilienverwaltern benötigt. Dies sind solche Personen, die das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern i. S. d. § 1 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6 Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume i. S. d. § 549 BGB verwalten.

EuGH bestätigt strenge Auslegung der Regelgungen zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern – keine „irreführende Unterlassung“, wenn Testbedingungen zur Ermittlung der Effizienzklasse fehlen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf das Energieetikett auf Staubsaugern keine zusätzlichen Informationen über die Testbedingungen für die Energieeffizienzklasse enthalten (Urteil v. 25.07.2018, Rs. C-632/16).

Werbung mit „bis zu 25.000,00 € mehr“ und „Höchstpreisen“ für den Verkauf einer Immobilie unzulässig – LG Berlin entscheidet über Klage der Wettbewerbszentrale

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen ein Immobilienportal hat das LG Berlin dessen Werbung mit den Äußerungen „bis zu 25.000,00 EUR mehr“ und „Zum Höchstpreis verkaufen“ für irreführend erachtet (Urteil v. 05.06.2018, Az. 16 O 267/17, nicht rechtskräftig).

Das beklagte Immobilienportal, das Immobilienmakler an potentielle Verkäufer von Immobilien vermittelt, hatte auf seiner Internetseite mit der Aussage „Immobilie erfolgreich verkaufen: Jetzt bis zu 3 Top-Empfehlungen vergleichen! Bis zu 25.000 € mehr“ geworben.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de