Landgericht Berlin beanstandet Vorkenntnisklausel im Internetangebot eines Immobilienmaklers
Das Landgericht Berlin untersagte einem Immobilienmakler die Verwendung einer sog. Vorkenntnisklausel, die er im Rahmen eines Immobilienangebotes auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 verwendet hatte. Das Gericht sah darin die Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung (LG Berlin, Urteil v. 02.05.2019, Az. 52 O 304/18).
Ein Immobilienmakler bot auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 eine Wohnung zum Kauf an.