Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen irreführende Geschäftspraktiken einzelner Immobilienmakler
Soll eine Immobilie am Markt zum Kauf oder zur Miete angeboten werden, sei es durch den Eigentümer selbst oder durch einen Immobilienmakler, wird die Immobilie oft über eine Immobilienplattform angeboten. Mit Suchfiltern kann der Nutzer unter anderem eine bestimmte Postleitzahl als Suchparameter eingeben, in deren Bezirk sich die gesuchte Immobilie befinden soll.
Irreführung – Immobilie mit falscher Postleitzahl in Immobilienportal inseriert
Die Wettbewerbszentrale beobachtet, dass einzelne Immobilienanbieter dazu übergehen, ein und dieselbe Immobilie teilweise mit bis zu vier verschiedenen Stadtbezirken bzw. unterschiedlichen Postleitzahlen bei Immobilienportalen anzubieten, um eine höhere Trefferquote beim Einsatz von Suchfiltern zu erzielen.