Immobilienwirtschaft

OLGe Hamm und München: Immobilienmakler müssen Daten aus dem Energieausweis in ihre Werbung aufnehmen

Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, in ihren Immobilieninseraten die Pflichtinformationen aus dem Energieausweis anzugeben. Das haben die Oberlandesgerichte in Hamm und München entschieden (OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 137/15 und Urteil vom 20.08.2016, Az. 4 U 8/16 – beide nicht rechtskräftig; OLG München, Urteil vom 08.12.2016, Az. 6 U 4725/15 – nicht rechtskräftig). Endgültige Rechtsklarheit haben die Urteile allerdings nicht gebracht.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

OLG Hamm: Makler sind zu Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet

Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch Makler verpflichtet sind, die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in ihre Immobilienwerbung aufzunehmen (Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 137/15 und Urteil vom 20.08.2016, Az. 4 U 8/16). Dies teilte das Gericht in einer Pressmitteilung vom 11. Oktober 2016 mit. Damit liegen die ersten obergerichtlichen Entscheidungen zu dieser Streitfrage vor.

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag beim 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag

Am 14. und 15. September 2016 fand der 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag in Berlin statt, bei dem auch die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag für das Fachpublikum präsent war. Die von der Industrie- und Handelskammer Berlin sowie dem IVD Berlin-Brandenburg e.V. organisierte Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern beinhaltete insgesamt 18 Fachvorträge.

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag beim 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft

Am 14. Juni 2016 fand der 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft in Cottbus statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der Industrie- und Handelskammer Cottbus in Kooperation mit dem IVD Berlin-Brandenburg e.V. und dem BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. die Bau- und Immobilienbranche.

Teil des breit gefächerten Programms war unter anderem ein 1-stündiger Vortrag zum Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler,

Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Gebühr für Wohnungsbesichtigung vor – unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips

Das Landgericht Stuttgart ist der Klage der Wettbewerbszentrale gefolgt und hat es einem Makler untersagt, für die Besichtigung einer Wohnung eine Gebühr von rund 35 Euro zu verlangen.

In der Geltendmachung einer Besichtigungsgebühr von rund 35 Euro sah die Wettbewerbszentrale eine Umgehung des Bestellerprinzips und verklagte den Makler auf Unterlassung. Das Landgericht hat im Verkündungstermin vom 15.06.2016 die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt.

1 Jahr „Bestellerprinzip“: Wettbewerbszentrale verzeichnet Rückgang von Beschwerden und Anfragen zu Provisionswerbung von Immobilienmaklern – Fragen zur Umgehung des Bestellerprinzips nach wie vor offen

Die Wettbewerbszentrale zieht nach einem Jahr „Bestellerprinzip“ Bilanz zu Anfragen und Beschwerden über Provisionswerbung in der Immobilienwirtschaft: Knapp 15 % aller von der Wettbewerbszentrale im Immobilienbereich bearbeiteten Fälle betreffen das sog. Bestellerprinzip, Tendenz sinkend. Im Dezember 2015, also sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelung, machten Fälle zum Bestellerprinzip noch rund 20% der bei der Wettbewerbszentrale bearbeiteten Fälle mit Immobilienbezug aus

Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen getarnte Werbung eines Immobilienmaklers vor

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Immobilienmakler untersagt, gewerbliche Immobiliensuchanzeigen als private Suchanzeigen zu tarnen (LG Berlin, Beschluss vom 25.01.2016, Az. 16 O 38/16, rechtskräftig).

Das beklagte Maklerbüro hatte folgende Suchanzeige in einer Tageszeitung geschaltet:

„Orthopäde der Charité sucht für Familie mit 2 Kindern Einfamilienhaus/Villa in Dahlem und Umgebung bis 2 Mio.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim RDM LV Berlin und Brandenburg / Rechtssicher werben – Tipps für Immobilienmakler

Zum zweiten Mal hat die Wettbewerbszentrale beim RDM Ring Deutscher Makler – Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. einen Vortrag zum Thema rechtssichere Werbung für Immobilienmakler gehalten.

Die 2-stündige Informationsveranstaltung wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und setzte den Fokus auf aktuelle immobilienrelevante Themen wie Preiswerbung (Angaben zur Provision und Änderungen durch das Bestellerprinzip), Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Fernabsatz, Informationspflichten nach der EnEV, Besonderheiten bei der Kundenakquise und

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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