Immobilienwirtschaft

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag beim 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag

Am 14. und 15. September 2016 fand der 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag in Berlin statt, bei dem auch die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag für das Fachpublikum präsent war. Die von der Industrie- und Handelskammer Berlin sowie dem IVD Berlin-Brandenburg e.V. organisierte Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern beinhaltete insgesamt 18 Fachvorträge.

Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Gebühr für Wohnungsbesichtigung vor – unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips

Das Landgericht Stuttgart ist der Klage der Wettbewerbszentrale gefolgt und hat es einem Makler untersagt, für die Besichtigung einer Wohnung eine Gebühr von rund 35 Euro zu verlangen.

In der Geltendmachung einer Besichtigungsgebühr von rund 35 Euro sah die Wettbewerbszentrale eine Umgehung des Bestellerprinzips und verklagte den Makler auf Unterlassung. Das Landgericht hat im Verkündungstermin vom 15.06.2016 die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt.

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag beim 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft

Am 14. Juni 2016 fand der 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft in Cottbus statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der Industrie- und Handelskammer Cottbus in Kooperation mit dem IVD Berlin-Brandenburg e.V. und dem BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. die Bau- und Immobilienbranche.

Teil des breit gefächerten Programms war unter anderem ein 1-stündiger Vortrag zum Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler,

1 Jahr „Bestellerprinzip“: Wettbewerbszentrale verzeichnet Rückgang von Beschwerden und Anfragen zu Provisionswerbung von Immobilienmaklern – Fragen zur Umgehung des Bestellerprinzips nach wie vor offen

Die Wettbewerbszentrale zieht nach einem Jahr „Bestellerprinzip“ Bilanz zu Anfragen und Beschwerden über Provisionswerbung in der Immobilienwirtschaft: Knapp 15 % aller von der Wettbewerbszentrale im Immobilienbereich bearbeiteten Fälle betreffen das sog. Bestellerprinzip, Tendenz sinkend. Im Dezember 2015, also sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelung, machten Fälle zum Bestellerprinzip noch rund 20% der bei der Wettbewerbszentrale bearbeiteten Fälle mit Immobilienbezug aus

Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen getarnte Werbung eines Immobilienmaklers vor

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Immobilienmakler untersagt, gewerbliche Immobiliensuchanzeigen als private Suchanzeigen zu tarnen (LG Berlin, Beschluss vom 25.01.2016, Az. 16 O 38/16, rechtskräftig).

Das beklagte Maklerbüro hatte folgende Suchanzeige in einer Tageszeitung geschaltet:

„Orthopäde der Charité sucht für Familie mit 2 Kindern Einfamilienhaus/Villa in Dahlem und Umgebung bis 2 Mio.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim RDM LV Berlin und Brandenburg / Rechtssicher werben – Tipps für Immobilienmakler

Zum zweiten Mal hat die Wettbewerbszentrale beim RDM Ring Deutscher Makler – Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. einen Vortrag zum Thema rechtssichere Werbung für Immobilienmakler gehalten.

Die 2-stündige Informationsveranstaltung wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und setzte den Fokus auf aktuelle immobilienrelevante Themen wie Preiswerbung (Angaben zur Provision und Änderungen durch das Bestellerprinzip), Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Fernabsatz, Informationspflichten nach der EnEV, Besonderheiten bei der Kundenakquise und

Einwand des Rechtsmissbrauchs beim Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

In gleich zwei Fällen wird sich der Bundesgerichtshof im Mai 2016 mit der Frage befassen, ob der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages im Hinblick auf den Einwand des Rechtsmissbrauches unzulässig ist (BGH, Az. XI ZR 366/15, Verhandlungstermin am 24. Mai, und BGH, Az. XI ZR 511/15, Verhandlungstermin am 31. Mai 2016).

In beiden vom BGH zu entscheidenden Fällen geht es um die Frage, ob Verbraucher auch Jahre nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages und vollständiger oder teilweiser Rückzahlung den Widerruf des Vertrages mit der Folge erklären können, dass dieser rückabzuwickeln ist.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen irreführende Geschäftspraktiken einzelner Immobilienmakler

Soll eine Immobilie am Markt zum Kauf oder zur Miete angeboten werden, sei es durch den Eigentümer selbst oder durch einen Immobilienmakler, wird die Immobilie oft über eine Immobilienplattform angeboten. Mit Suchfiltern kann der Nutzer unter anderem eine bestimmte Postleitzahl als Suchparameter eingeben, in deren Bezirk sich die gesuchte Immobilie befinden soll.

Irreführung – Immobilie mit falscher Postleitzahl in Immobilienportal inseriert

Die Wettbewerbszentrale beobachtet, dass einzelne Immobilienanbieter dazu übergehen, ein und dieselbe Immobilie teilweise mit bis zu vier verschiedenen Stadtbezirken bzw. unterschiedlichen Postleitzahlen bei Immobilienportalen anzubieten, um eine höhere Trefferquote beim Einsatz von Suchfiltern zu erzielen.

Sind auch Makler zu Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet? – Wettbewerbszentrale rät weiterhin zur Vorsicht

In einer News vom 13. Oktober 2015 >> machte der Wettbewerbszentrale auf eine Entscheidung des Landgerichts Gießen (Urteil vom 11.09.2015, Az. 8 O 7/15 – nicht rechtskräftig) aufmerksam, wonach Immobilienmakler nicht verpflichtet seien, die Angaben aus dem Energieausweis in ihre Werbung aufzunehmen. In diesem Sinne entschied anschließend auch das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 06.10.2015, Az. 12 O 60/15 – nicht rechtskräftig). Die Wettbewerbszentrale riet seinerzeit zur Vorsicht, da die Vereinbarkeit dieser Rechtsauffassung mit EU-Recht fraglich ist. Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unterscheidet nicht danach, wer die Immobilienwerbung veröffentlicht.

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