EuGH bestätigt strenge Auslegung der Regelgungen zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern – keine „irreführende Unterlassung“, wenn Testbedingungen zur Ermittlung der Effizienzklasse fehlen
Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf das Energieetikett auf Staubsaugern keine zusätzlichen Informationen über die Testbedingungen für die Energieeffizienzklasse enthalten (Urteil v. 25.07.2018, Rs. C-632/16).