Werbung mit „Bestpreis erreicht in 92 %“ von Immobilien-Webseite ist irreführend, wenn dies nicht belegt werden kann
Das LG Berlin hat entschieden, dass die Werbung auf einer Webseite, auf der Immobilienmakler mit potentiellen Verkäufern zusammengebracht werden sollen, mit „zum Bestpreis verkaufen“, „Verkauf zum Bestpreis“, „schnell und zum besten Preis Ihre Immobilie verkaufen“, „Bestpreis erreicht in 92 %“ oder „Der beste Preis für Ihre Immobilie“ irreführend ist (Urteil v. 07.08.2018, Az. 15 O 295/17, n. rkr.).