Landgericht Berlin verhängt auf Antrag der Wettbewerbszentrale Ordnungsgelder von mehr als 20.000,- € gegen ein Maklerunternehmen – wiederholte irreführende Werbung mit falscher Postleitzahl sowie unzureichende Kennzeichnung als gewerbliche Anzeige
Die Werbung für Immobilien unter der Angabe einer falschen Postleitzahl sowie das Schalten von Immobilienanzeigen ohne ausreichende Kennzeichnung der Gewerblichkeit des Angebots sind irreführend und beschäftigen die Wettbewerbszentrale immer wieder.