Strengere Informationspflichten für die Werbung von Immobilien geplant
BMWi und BMI haben am 28. Mai 2019 einen gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt. Den geplanten Gesetzestext können Sie hier hier >> abrufen.
Die derzeit für die Werbung relevante Vorschrift des § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) findet sich in § 86 GEG-E wieder. Der Gesetzesentwurf verschärft die werberelevanten Informationspflichten für Immobilienmakler in folgender Weise: