Immobilienwirtschaft

OLG Brandenburg: Angebot provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen ist wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Werbung für die Provisionsfreiheit der Vermittlung von Mietwohnungen ist wettbewerbswidrig, denn Provisionsfreiheit ist nach Einführung des sog. „Bestellerprinzips“ der Hinweis auf eine Selbstverständlichkeit. So entschied es das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 22.10.2019, Az. 6 U 54/18).

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Fortbildungsveranstaltung beim RDM Berlin Brandenburg – Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler

Am 12. Dezember 2019 hielt Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal das speziell für Immobilienmakler konzipierte Seminar „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“.

Das 3-stündige Seminar hatte zum Ziel, die teilnehmenden Immobilienmakler für die wichtigsten Werbevorschriften zu sensibilisieren. Erläutert und diskutiert wurden immobilienrelevante Themen wie das Bestellerprinzip einschließlich weiterer Besonderheiten bei der Preiswerbung, …

Bestpreis-Versprechen eines Immobiliennetzwerks – Kammergericht Berlin bestätigt die Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale und untersagt irreführende Werbung

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Werbeaussagen „Zum Bestpreis verkaufen“, „Verkauf zum Bestpreis“, „Schnell und zum besten Preis Ihre Immobilie verkaufen“, „Bestpreis erreicht in 92%“ und „Der beste Preis für Ihre Immobilie“ eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung darstellen (Urteil vom 21.06.2019, Az. 5 U 121/18).

Landgericht Berlin verhängt auf Antrag der Wettbewerbszentrale Ordnungsgelder von mehr als 20.000,- € gegen ein Maklerunternehmen – wiederholte irreführende Werbung mit falscher Postleitzahl sowie unzureichende Kennzeichnung als gewerbliche Anzeige

Die Werbung für Immobilien unter der Angabe einer falschen Postleitzahl sowie das Schalten von Immobilienanzeigen ohne ausreichende Kennzeichnung der Gewerblichkeit des Angebots sind irreführend und beschäftigen die Wettbewerbszentrale immer wieder.

Landgericht Berlin beanstandet Vorkenntnisklausel im Internetangebot eines Immobilienmaklers

Das Landgericht Berlin untersagte einem Immobilienmakler die Verwendung einer sog. Vorkenntnisklausel, die er im Rahmen eines Immobilienangebotes auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 verwendet hatte. Das Gericht sah darin die Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung (LG Berlin, Urteil v. 02.05.2019, Az. 52 O 304/18).
 
Ein Immobilienmakler bot auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 eine Wohnung zum Kauf an.

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