OLG Brandenburg: Angebot provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen ist wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Die Werbung für die Provisionsfreiheit der Vermittlung von Mietwohnungen ist wettbewerbswidrig, denn Provisionsfreiheit ist nach Einführung des sog. „Bestellerprinzips“ der Hinweis auf eine Selbstverständlichkeit. So entschied es das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 22.10.2019, Az. 6 U 54/18).