„Testsieger“, „zertifizierter Gutachter“ oder „bester Makler in der Region X“ – was bei der Werbung mit Auszeichnungen zu beachten ist
Eine Werbung mit Auszeichnungen ist werbewirksam und demzufolge auch ein beliebtes und grundsätzlich auch zulässiges Werbemittel zur Darstellung des eigenen Unternehmens.