Rückblick: Online-Seminar der Wettbewerbszentrale zu den häufigsten Stolperfallen in der Immobilienwerbung
Die Wettbewerbszentrale hat Teilnehmenden aus der Immobilienwirtschaft sowie der Anwaltschaft in einem zweistündigen Online-Seminar am
Die Wettbewerbszentrale hat Teilnehmenden aus der Immobilienwirtschaft sowie der Anwaltschaft in einem zweistündigen Online-Seminar am
Die IHK Dresden hat am 07. November 2023 ihren jährlichen Immobilienmaklertag veranstaltet und den rund
Werbung mit Kundenbewertungen sind regelmäßig Anlass für rechtliche Überprüfungen durch die Wettbewerbszentrale – jetzt liegt in einem ihrer Musterverfahren die Entscheidung des Berufungsgerichts vor:
Die SPRENGNETTER Akademie veranstaltete ihren einunddreißigsten und zugleich dritten digitalen Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB)
Im folgenden Beitrag sollen einzelne Gerichtsentscheidungen aus 2021 im Bereich der Immobilienwirtschaft vorgestellt werden, die von der Wettbewerbszentrale geführt wurden.
Das LG Berlin hat entschieden, dass die Werbung mit „Immobilienbewertung in zwei Minuten“ und „Immobilienwert Rechner 2020“ irreführend ist, wenn
Eine Werbung mit Auszeichnungen ist werbewirksam und demzufolge auch ein beliebtes und grundsätzlich auch zulässiges Werbemittel zur Darstellung des eigenen Unternehmens.
Im Rahmen eines Facebook-Posts gab ein Immobilienmakler als Teil seines Leistungsspektrums unter anderem folgende Dienstleistung an:
„Videokonferenzen zur immobilienwirtschaftlichen und kaufvertragsrechtlichen Beratung“.
In Zeiten knappen Wohnraums sind Baugrundstücke sehr gefragt, weshalb ein Entwickler von Bauland einzelne Projekte für die Öffentlichkeit auf seiner Webseite bewarb.
Am 14. Dezember 2020 hat die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ bei der IHK Lüneburg gehalten.