Handel & Konsumgüter

Ergebnis eines Zufriedenheitstests ist kein Nachweis für Anti-Age-Wirkung – Kosmetikunternehmen erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

Das deutsche Tochterunternehmen eines französischen Kosmetikkonzerns bewarb sein „Age Control Konzentrat“ mit der Aussage „nachgewiesene Anti-Age-Wirkkraft“. 50 ml dieses Serums kosten ca. 100,00 €. Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung als irreführend beanstandet, weil Verbraucher einen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirkung erwarten. Tatsächlich waren aber einige Frauen nach ihrer Einschätzung gefragt worden.

Landgericht Hamburg weist Klage gegen Nivea-Produkte ab – Wettbewerbszentrale kündigt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg an –

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Beiersdorf AG wegen der Packungsgröße bei Cremes abgewiesen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14).

Das Unternehmen vertreibt Kosmetikprodukte unter der Marke „Nivea“ in Faltschachteln, die eine Höhe von ca. 7 cm aufweisen, während der darin enthaltene Tiegel, der auf einer Art „Papp-Podest“ aufsitzt, mit Deckel nur eine Größe von ca. 4 cm hat.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Bundesgerichtshof: Podologengesetz schützt nur die Berufsbezeichnung „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ – Werbung für „medizinische Fußpflege“ ist erlaubt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit kürzlich veröffentlichtem Urteil entschieden, dass das Podologengesetz nur die Bezeichnung „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ schützt und nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege verbietet (Urteil vom 24.09.2013, Az. I ZR 219/12).

Neue Kosmetikverordnung ab 11. Juli 2013

Am 11. Juli 2013 tritt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikVO) in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel in der Gemeinschaft und die Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus (Erwägungsgrund 4). Die Verordnung gilt unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Bundesgerichtshof zu Sternchenhinweis „* ausgenommen Werbeware“ – Nichtzulassungbeschwerde gegen Unterlassungsurteil zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einem Möbelhandelsunternehmen untersagt, im Rahmen einer Rabattwerbung mit Sternchenhinweisen zu werben, in denen es heißt: „ausgenommen Werbeware“ sowie „ausgenommen in Prospekten und Anzeigen beworbene Waren“ (Urteil vom 24.10.2007, Az. 6 U 68/07). Die von dem beklagten Möbelhandelsunternehmen gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Wettbewerbswidrige Werbung für Räumungsverkäufe – Wettbewerbszentrale lässt Mondpreiswerbung im Orientteppichhandel erneut gerichtlich untersagen

Niemand wirbt so aggressiv mit Ausverkäufen und Rabatten wie Orientteppichhändler. Die Masche, kurz nach der Eröffnung eines Ladenlokals sofort einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe durchzuführen, um so den Eindruck zu erwecken, es werden günstige Preise angeboten, wird immer wieder von Orientteppichhändlern betrieben – und von der Wettbewerbszentrale erfolgreich unterbunden.

Bundesgerichtshof verbietet Preistäuschung bei 20 %-Aktion von Praktiker

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.11.2008 (I ZR 122/06) den Praktiker Bau- und Heimwerkermärkten untersagt, unter Angabe eines Aktionszeitraums blickfangmäßig mit der Aussage zu werben „20 % auf Alles*- *Ausgenommen Tiernahrung“, soweit für Artikel des Sortiments in der letzten Woche vor dem Beginn der Verkaufsaktion ein niedrigerer Verkaufspreis als derjenige verlangt wurde, auf den mit Aktionsbeginn 20 % Rabatt gewährt wurde.

Bundesgerichtshof: Keine Verpflichtung zur zeitlichen Begrenzung von Verkaufsförderungsmaßnahmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass keine Verpflichtung besteht, Verkaufsförderungsmaßnahmen zeitlich zu begrenzen (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 120/06). Nur für den Fall, dass eine zeitliche Begrenzung tatsächlich bestehe, müsse auf diese hingewiesen werden. Im konkreten Fall hatte ein Warenhauskonzern in einer Zeitungsbeilage

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