Ergebnis eines Zufriedenheitstests ist kein Nachweis für Anti-Age-Wirkung – Kosmetikunternehmen erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an
Das deutsche Tochterunternehmen eines französischen Kosmetikkonzerns bewarb sein „Age Control Konzentrat“ mit der Aussage „nachgewiesene Anti-Age-Wirkkraft“. 50 ml dieses Serums kosten ca. 100,00 €. Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung als irreführend beanstandet, weil Verbraucher einen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirkung erwarten. Tatsächlich waren aber einige Frauen nach ihrer Einschätzung gefragt worden.