Handel & Konsumgüter

Bundesgerichtshof: Podologengesetz schützt nur die Berufsbezeichnung „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ – Werbung für „medizinische Fußpflege“ ist erlaubt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit kürzlich veröffentlichtem Urteil entschieden, dass das Podologengesetz nur die Bezeichnung „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ schützt und nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege verbietet (Urteil vom 24.09.2013, Az. I ZR 219/12).

Neue Kosmetikverordnung ab 11. Juli 2013

Am 11. Juli 2013 tritt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikVO) in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel in der Gemeinschaft und die Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus (Erwägungsgrund 4). Die Verordnung gilt unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Bundesgerichtshof zu Sternchenhinweis „* ausgenommen Werbeware“ – Nichtzulassungbeschwerde gegen Unterlassungsurteil zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einem Möbelhandelsunternehmen untersagt, im Rahmen einer Rabattwerbung mit Sternchenhinweisen zu werben, in denen es heißt: „ausgenommen Werbeware“ sowie „ausgenommen in Prospekten und Anzeigen beworbene Waren“ (Urteil vom 24.10.2007, Az. 6 U 68/07). Die von dem beklagten Möbelhandelsunternehmen gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Wettbewerbswidrige Werbung für Räumungsverkäufe – Wettbewerbszentrale lässt Mondpreiswerbung im Orientteppichhandel erneut gerichtlich untersagen

Niemand wirbt so aggressiv mit Ausverkäufen und Rabatten wie Orientteppichhändler. Die Masche, kurz nach der Eröffnung eines Ladenlokals sofort einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe durchzuführen, um so den Eindruck zu erwecken, es werden günstige Preise angeboten, wird immer wieder von Orientteppichhändlern betrieben – und von der Wettbewerbszentrale erfolgreich unterbunden.

Bundesgerichtshof verbietet Preistäuschung bei 20 %-Aktion von Praktiker

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.11.2008 (I ZR 122/06) den Praktiker Bau- und Heimwerkermärkten untersagt, unter Angabe eines Aktionszeitraums blickfangmäßig mit der Aussage zu werben „20 % auf Alles*- *Ausgenommen Tiernahrung“, soweit für Artikel des Sortiments in der letzten Woche vor dem Beginn der Verkaufsaktion ein niedrigerer Verkaufspreis als derjenige verlangt wurde, auf den mit Aktionsbeginn 20 % Rabatt gewährt wurde.

Bundesgerichtshof: Keine Verpflichtung zur zeitlichen Begrenzung von Verkaufsförderungsmaßnahmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass keine Verpflichtung besteht, Verkaufsförderungsmaßnahmen zeitlich zu begrenzen (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 120/06). Nur für den Fall, dass eine zeitliche Begrenzung tatsächlich bestehe, müsse auf diese hingewiesen werden. Im konkreten Fall hatte ein Warenhauskonzern in einer Zeitungsbeilage

Bundesgerichtshof zur Herkunftstäuschung bei einem aus mehreren Produkten zusammengesetzten Angebot

In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage der vermeidbaren Herkunftstäuschung im Sinne des § 4 Nr. 9 lit. a UWG entschieden: Danach kann eine Produktpalette (z. B. Koffer) als Gesamtheit von Erzeugnissen mit Gemeinsamkeiten in der Zweckbestimmung und Formgestaltung über eine wettbewerbliche Eigenart verfügen.

Urteil des Bundesgerichtshofs zu Transparenzanforderungen bei bloßer Ankündigung eines Gewinnspiels

Mit einem jüngst veröffentlichten Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass auch bereits die Werbung für ein Gewinnspiel von dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 5 UWG erfasst wird (Urteil vom 10.01.2008, Az. I ZR 196/05). Weiterhin wurde höchstrichterlich entschieden, welche Informationen in der Ankündigung eines Gewinnspiels gegeben werden müssen:

Praktiker-Slogan „20 % auf Alles* – *ausgenommen Tiernahrung“ irreführend – Bundesgerichtshof lässt Revision der Baumarktkette nicht zu

Das Saarländische Oberlandesgericht hatte auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 18.10.2006 (Az. 1 U 670/05 – 229-) entschieden, dass der Werbeslogan des Baumarktes Praktiker „20 % auf Alles* – *ausgenommen Tiernahrung“ irreführend ist, wenn auch für Tchibo-Artikel, die über die Baumarktkasse zu bezahlen sind, der Rabatt nicht gewährt wird. „Die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts ist aber erst jetzt rechtskräftig geworden“,

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