Kosmetikwerbung – BGH zu den Anforderungen an die Belegbarkeit von Werbeaussagen
Werbeaussagen in Bezug auf Kosmetikprodukte müssen zwar durch hinreichende und überprüfbare Nachweise belegt werden können, aber nicht zwingend als wissenschaftlich gesichert anzusehen sein. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor (Urteil vom 28.01.2016, Az. I ZR 36/14 – Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir). Der Senat hat sich darin eingehend zu den Anforderungen geäußert, die an die Belegbarkeit von Wirkaussagen für kosmetische Mittel zu stellen sind.