Kosmetik: Pflicht zur Grundpreisangabe bei Haarserum und Anti-Falten-Creme
Auch in der Werbung für kosmetische Mittel muss grundsätzlich der Grundpreis angegeben werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des OLG Celle (Urteil vom 23.03.2017, Az. 13 U 158/16), auf das die Wettbewerbszentrale hinweist. In dem Verfahren zwischen zwei Mitbewerbern ging es um ein Haarwuchsserum und eine Anti-Falten-Creme, die per Internet vertrieben wurden. Bei beiden Produkten war der Grundpreis nicht angegeben.