Handel & Konsumgüter

Zu den Anforderungen an eine „natürliche“ Deocreme

Das Landgericht Heidelberg hat die Betreiberin eines Online-Shops, die sich auf Kosmetik spezialisiert hat, verurteilt, eine Deocreme nicht mehr als „natürlich“ zu bewerben, sofern die Creme einen synthetischen Stoff enthält. Darüber hinaus muss die Shop-Betreiberin – wenn sie auf ein Testurteil „sehr gut“ verweist – die Prüfkriterien nennen und mitteilen, welche Produkte konkret getestet wurden (Landgericht Heidelberg, Anerkenntnisurteil vom 12.03.2018, Az. 12 O 4/18 KfH).

„Award“ für eine Creme muss erläutert werden – LG Aachen fordert die gleichen Informationen wie bei Tests und Auszeichnungen

Das Landgericht Aachen hat ein Kosmetikunternehmen verurteilt, zukünftig nicht mehr mit einem Testergebnis zu werben, ohne dem Verbraucher bereits in der Werbung selbst die Testkriterien zu erläutern oder ihm zumindest eine Fundstelle zu nennen, unter der er die Testkriterien finden kann (Landgericht Aachen, Urteil vom 23.02.2018, Az. 42 O 118/17, nicht rechtskräftig).

Das Unternehmen hatte für eine Tagescreme mit dem Hinweis geworben „Spa Diamond Winner 2017“ in der Kategorie „Beauty Anti-Aging“.

Bundesgerichtshof erlaubt Beiersdorf übergroße Umverpackungen für kleine Creme-Tiegel – BGH: Verbraucher orientieren sich nicht derart an der Verpackungsgröße, dass sie über die tatsächliche Füllmenge irregeführt würden –

Der Bundesgerichtshof hat in einem Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Beiersdorf um die Gestaltung einer Cremeverpackung dem Unternehmen Recht gegeben. Nun liegen auch die Urteilsgründe vor (BGH, Urteil vom 11.10.2017, I ZR 78/16). Der BGH führt darin aus, dass der Kunde weder über die Füllmenge noch die Größe des in der Verpackung enthaltenen Tiegels getäuscht werde.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Grundsatzurteil zu Vergleichsportalen – BGH verlangt Transparenz

In einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil verlangt der BGH von Vergleichsportalen, die sich nicht auf die werbefinanzierte Darstellung von Vergleichsergebnissen beschränken, sondern bei Vermittlung von Verträgen Provisionen erhalten, stärkere Transparenz (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16):

Im konkreten Fall hatte ein Preisvergleichsportal für Bestattungsdienstleistungen nur Ergebnisse von solchen Anbietern dargestellt, die dem Portalbetreiber im Falle der Vermittlung eines Bestattungsvertrages über das Portal eine Provision von 15 oder 17,5 Prozent des Angebotspreises zahlten. Andere Anbieter blieben bei den Ergebnissen des angebotenen Preisvergleichs unberücksichtigt.

Landgericht Heilbronn: Kosmetikerin ist keine „paramedizinische Therapeutin für Hautgesundheit“

Eine Kosmetikerin darf sich nicht als „para.med. Therapeutin für Hautgesundheit“ und ihr Kosmetikstudio nicht als „para.med. Kosmetikstudio“ bezeichnen. Das Landgericht gab damit der Klage der Wettbewerbszentrale statt (LG Heilbronn, Urteil vom 28.09.2017, Az. 21 O 45/17, nicht rechtskräftig). Diese hatte die Bezeichnungen zuvor als irreführend beanstandet und die Kosmetikerin zur Unterlassung aufgefordert.

„Cashback“-Aktionen – Wettbewerbszentrale greift SEPA-Diskriminierung auf

Im Rahmen der von ihr eingerichteten Beschwerdestelle für SEPA-Diskriminierung erhielt die Wettbewerbszentrale die Information, dass auch Hersteller im Rahmen von sogenannten „Cashback“-Aktionen es ablehnen, die Erstattung des Kaufpreises auf Bankkonten aus dem SEPA-Raum zu akzeptieren.

In einem der Fälle hatte ein Hersteller von Käse und Milchprodukten

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Nach EuGH-Urteil zur Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern: Comtech erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).

Kosmetik: Pflicht zur Grundpreisangabe bei Haarserum und Anti-Falten-Creme

Auch in der Werbung für kosmetische Mittel muss grundsätzlich der Grundpreis angegeben werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des OLG Celle (Urteil vom 23.03.2017, Az. 13 U 158/16), auf das die Wettbewerbszentrale hinweist. In dem Verfahren zwischen zwei Mitbewerbern ging es um ein Haarwuchsserum und eine Anti-Falten-Creme, die per Internet vertrieben wurden. Bei beiden Produkten war der Grundpreis nicht angegeben.

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