Kosmetikerin darf sich nicht als „para.med. Therapeutin für Hautgesundheit“ bezeichnen – Urteil Landgericht Heilbronn rechtskräftig
Das Landgericht Heilbronn hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale eine Kosmetikerin verurteilt, sich zukünftig nicht mehr als „para. med. Therapeutin für Hautgesundheit“ zu bezeichnen (LG Heilbronn, Urteil vom 28.09.2017, Az. 21 O 45/17, vgl. News vom 01.11.201 >>). Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden, nachdem auch der Senat