Bundesgerichtshof: Keine unzulässige vergleichende Werbung für Parfüm durch Produktbezeichnung „Icy Cold“ oder „Sunset Boulevard“
Ende vergangener Woche hat der Bundesgerichtshof die Abweisung der Klage eines Vertreibers von Markenparfüms im Hochpreissegment gegen einen Konkurrenten wegen unzulässiger vergleichender Werbung bestätigt (Urteil vom 6.12.2007, Az. I ZR 169/04). Die Klägerin hatte behauptet, die preisgünstigeren Parfüms des Konkurrenten seien Imitate der von ihr angebotenen Markenparfüms.