Kosmetik

Preisgegenüberstellung erfordert transparenten Bezugspreis – LG Düsseldorf verbietet Hinweis auf einen „Originalpreis“ bei Werbung für Lifting-Behandlung

Das Landgericht Düsseldorf hat der Betreiberin einer Praxis für ästhetische Faltenbehandlung untersagt, auf Internetplattformen mit einer Preisersparnis zu werben, wenn ein niedriger Preis einem höheren Preis gegenübergestellt wird und dieser höhere Preis erläutert wird mit dem Hinweis „Der Rabatt bezieht sich auf den Originalpreis zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Werbung“

OLG Stuttgart erlaubt Werbung für Einlösung von Rabattgutscheinen der Konkurrenz –Wettbewerbszentrale kündigt Prüfung von Rechtsmittel in Grundsatzverfahren an

Das OLG Stuttgart hat mit der gestrigen Entscheidung die Werbung der Drogeriemarktkette Müller für die Einlösung von Rabattgutscheinen der Konkurrenz für zulässig erachtet (Urteil vom 2.7.2015, Az. 2 U 148/14, nicht rechtskräftig). Der Senat hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Wettbewerbszentrale wird daher nun eingehend die Urteilsgründe prüfen und über die Einlegung der zugelassenen Revision entscheiden.

Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Stuttgart am 18.06.2015 – Wettbewerbszentrale will Klarheit für den gesamten Einzelhandel

Die Wettbewerbszentrale will in dem vor dem OLG Stuttgart geführten Berufungsverfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller Markt in der Frage der Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine Klarheit für den Einzelhandel erreichen: Für den 18. Juni 2015 ist dort Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (OLG Stuttgart, Az. 2 U 148/14).

Kern des Rechtsstreits ist die Frage, ob die beklagte Drogeriemarktkette mittels einer Werbeaktion Kunden anbieten darf, auch Rabatt-Gutscheine anderer Drogeriemärkte und Parfümerien einzulösen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaktion als gezielte Behinderung von Mitbewerbern beanstandet:

Ergebnis eines Zufriedenheitstests ist kein Nachweis für Anti-Age-Wirkung – Kosmetikunternehmen erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

Das deutsche Tochterunternehmen eines französischen Kosmetikkonzerns bewarb sein „Age Control Konzentrat“ mit der Aussage „nachgewiesene Anti-Age-Wirkkraft“. 50 ml dieses Serums kosten ca. 100,00 €. Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung als irreführend beanstandet, weil Verbraucher einen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirkung erwarten. Tatsächlich waren aber einige Frauen nach ihrer Einschätzung gefragt worden.

Landgericht Hamburg weist Klage gegen Nivea-Produkte ab – Wettbewerbszentrale kündigt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg an –

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Beiersdorf AG wegen der Packungsgröße bei Cremes abgewiesen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14).

Das Unternehmen vertreibt Kosmetikprodukte unter der Marke „Nivea“ in Faltschachteln, die eine Höhe von ca. 7 cm aufweisen, während der darin enthaltene Tiegel, der auf einer Art „Papp-Podest“ aufsitzt, mit Deckel nur eine Größe von ca. 4 cm hat.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Bundesgerichtshof: Podologengesetz schützt nur die Berufsbezeichnung „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ – Werbung für „medizinische Fußpflege“ ist erlaubt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit kürzlich veröffentlichtem Urteil entschieden, dass das Podologengesetz nur die Bezeichnung „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ schützt und nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege verbietet (Urteil vom 24.09.2013, Az. I ZR 219/12).

Neue Kosmetikverordnung ab 11. Juli 2013

Am 11. Juli 2013 tritt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikVO) in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel in der Gemeinschaft und die Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus (Erwägungsgrund 4). Die Verordnung gilt unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Bundesgerichtshof zur Herkunftstäuschung bei einem aus mehreren Produkten zusammengesetzten Angebot

In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage der vermeidbaren Herkunftstäuschung im Sinne des § 4 Nr. 9 lit. a UWG entschieden: Danach kann eine Produktpalette (z. B. Koffer) als Gesamtheit von Erzeugnissen mit Gemeinsamkeiten in der Zweckbestimmung und Formgestaltung über eine wettbewerbliche Eigenart verfügen.

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