Bundesgerichtshof erlaubt Beiersdorf übergroße Umverpackungen für kleine Creme-Tiegel – BGH: Verbraucher orientieren sich nicht derart an der Verpackungsgröße, dass sie über die tatsächliche Füllmenge irregeführt würden –
Der Bundesgerichtshof hat in einem Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Beiersdorf um die Gestaltung einer Cremeverpackung dem Unternehmen Recht gegeben. Nun liegen auch die Urteilsgründe vor (BGH, Urteil vom 11.10.2017, I ZR 78/16). Der BGH führt darin aus, dass der Kunde weder über die Füllmenge noch die Größe des in der Verpackung enthaltenen Tiegels getäuscht werde.