Einzelhandel

Unklare Rabattwerbung eines Küchenhändlers untersagt – Landgericht Ulm bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist gegen die Werbung eines Küchenhändlers für Rabattangebote bis zu 50 % gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 01.12.2006 (Az. 10 O 129/06 KfH – nicht rechtskräftig) bestätigt, dass das die Werbeaussagen des Küchenhändlers nicht transparent und damit wettbewerbswidrig sind.

Wettbewerbszentrale lässt Rabattwerbung eines Orientteppichhändlers in Singen gerichtlich verbieten

Das Landgericht Konstanz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren mit Urteil vom 09.11.2006, AZ: 8 O 17/06 KfH, entschieden, dass die Werbung für Preisvorteile bis zu 72 % „ab heute“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, weil die Reduzierung nicht von dem unmittelbar zuvor verlangten Preis vorgenommen worden war.

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