Einzelhandel

OLG Köln untersagt Möbelhaus-Werbung „XXL-Wochenende – 26 % Rabatt auf alles“ – Unzulässige Mondpreiswerbung

Wie das Oberlandesgericht Köln am Freitag mitteilte, hat der 6. Zivilsenat dem Betreiber eines Möbelhauses untersagt, in Zeitungsanzeigen mit einem „XXL-Wochenende – mindestens 26 %+ Rabatt auf alles“ zu werben (Urteil vom 15.02.2008, Az. 6 U 140/07 – nicht rechtskräftig) und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.

Erfolgreich im Kampf gegen Plagiate: Wettbewerbszentrale obsiegt in grenzüberschreitendem Streit um Werbung für Bauhaus-Nachahmungen

Einen neuerlichen Erfolg im Kampf gegen Werbung für Produktnachahmungen verbucht die Wettbewerbszentrale mit einer aktuellen Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 23.01.2008, Az. 5 U 211/06): Der Senat hat die Entscheidung des Landgerichts Hamburgs (Urteil vom 24.10.2006, Az. 312 O 188/06) bestätigt, wonach dem in Italien ansässigen Möbelhandelsunternehmen Dimensione eine Werbung für den Verkauf von Bauhaus-Designobjekten untersagt wurde.

„Rabatt auf alles – ausgenommen Werbeware“ – Werbung im Möbelhandel auch vom OLG Karlsruhe verboten

Die Rechtsprechung zur Rabattwerbung im Möbelhandel mit dem einschränkenden Zusatz „ausgenommen Werbeware“ hat sich weiter gefestigt:

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 24.10.2007 (Az. 6 U 68/07) einem großen Möbelhandelsunternehmen untersagt, im Rahmen einer Rabattwerbung die Formulierungen „Werbeware“ sowie „in Prospekten und Anzeigen beworbenen Waren“ zu verwenden.

Werbung im Möbelhandel: Rabatt „auf alles *“ oder eher „Rabatt auf fast gar nichts“? – Bestrafungsantrag der Wettbewerbszentrale erfolgreich

Das Landgericht München II (Az. 1HK O 2467/06 vom 11.05.2007 – nicht rechtskräftig -) hat gegen ein Unternehmen einer überregional tätigen Möbelhandelsgruppe eine Ordnungsstrafe in Höhe von 20.000,– € festgesetzt.

Das Unternehmen hatte blickfangmäßig hohe Rabatte („25% auf alles*“) beworben. Tatsächlich waren in der Fußnote Produkte von zahlreichen Markenherstellern und „Werbeware“ von der Rabattierung ausgenommen.

Unklare Rabattwerbung eines Küchenhändlers untersagt – Landgericht Ulm bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist gegen die Werbung eines Küchenhändlers für Rabattangebote bis zu 50 % gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 01.12.2006 (Az. 10 O 129/06 KfH – nicht rechtskräftig) bestätigt, dass das die Werbeaussagen des Küchenhändlers nicht transparent und damit wettbewerbswidrig sind.

Wettbewerbszentrale lässt Rabattwerbung eines Orientteppichhändlers in Singen gerichtlich verbieten

Das Landgericht Konstanz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren mit Urteil vom 09.11.2006, AZ: 8 O 17/06 KfH, entschieden, dass die Werbung für Preisvorteile bis zu 72 % „ab heute“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, weil die Reduzierung nicht von dem unmittelbar zuvor verlangten Preis vorgenommen worden war.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de