Unzulässiger Medienbruch bei Verweis in Werbeflyer auf Ausnahmen von Sonderaktion in Prospekt auf Unternehmenswebseite
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einen unzulässigen Medienbruch darstellt, wenn ein Möbelhändler eine Sonderaktion in einem Werbeflyer ankündigt und davon Ausnahmen vornimmt, die Verbraucher in Prospekten suchen müssen, die auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar sind (Urteil vom 05.11.2019, Az. I-4 U 11/19).