Einzelhandel

Unzulässiger Medienbruch bei Verweis in Werbeflyer auf Ausnahmen von Sonderaktion in Prospekt auf Unternehmenswebseite

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einen unzulässigen Medienbruch darstellt, wenn ein Möbelhändler eine Sonderaktion in einem Werbeflyer ankündigt und davon Ausnahmen vornimmt, die Verbraucher in Prospekten suchen müssen, die auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar sind (Urteil vom 05.11.2019, Az. I-4 U 11/19).

Bundesgerichtshof zu Sternchenhinweis „* ausgenommen Werbeware“ – Nichtzulassungbeschwerde gegen Unterlassungsurteil zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einem Möbelhandelsunternehmen untersagt, im Rahmen einer Rabattwerbung mit Sternchenhinweisen zu werben, in denen es heißt: „ausgenommen Werbeware“ sowie „ausgenommen in Prospekten und Anzeigen beworbene Waren“ (Urteil vom 24.10.2007, Az. 6 U 68/07). Die von dem beklagten Möbelhandelsunternehmen gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

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