Oberlandesgericht Köln: Bezeichnung eines Schmerzmittels mit „W Dolo Extra 25 mg“ irreführend
Das Oberlandesgericht Köln hat mit jüngst veröffentlichtem Urteil entschieden, dass die Bezeichnung eines Schmerzmittels mit „W Dolo Extra 25 mg“ irreführend ist. Ein Wettbewerber des beklagten Unternehmens hatte beanstandet, dass die Verwendung des Bezeichnungsbestandteils „Extra“ unzulässig sei, weil das so beworbene Produkt gegenüber dem Basisprodukt „W Dolo 12,5 mg“ keinen Vorteil biete,