Werbung für Desinfektionsmittel mit Hautfreundlichkeit – Wettbewerbszentrale lässt in zwei Grundsatzverfahren die Grenzen der Werbung für Biozide klären
Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in zwei Grundsatzverfahren durch den BGH klären, ob für Desinfektionsmittel mit Aussagen wie „hautfreundlich“, „sanft zur Haut“ und ähnlichen Aussagen geworben werden darf.