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Gesundheit

Neue Werberegeln für Lebensmittel fordern Unternehmen – Wettbewerbszentrale berichtet über rechtliche Entwicklungen im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich

Neue Werberegeln für Lebensmittel werden in den kommenden Jahren den Beratungs- und Informationsbedarf der Unternehmen erhöhen. Im Gesundheitswesen wirkten sich spürbar die Reformen der vergangenen Jahre aus.

Die Wettbewerbszentrale sieht in den neuen Regeln einen weiteren Schritt zur europäischen Harmonisierung im Lebensmittelbereich. „Komplizierte Einzelregelungen, unklare Normen und teilweise fehlende Übergangsfristen erschweren es den Unternehmen, den Überblick zu behalten“, erklärte Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für den Gesundheits- und Lebensmittelbereich anlässlich des Pressegesprächs „Gesundheit“ in Bad Homburg.

Terminankündigung: Pressegespräch der Wettbewerbszentrale zum Thema „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 28.06.2007

Das diesjährige Pressegespräch „Gesundheit“ veranstaltet die Wettbewerbszentrale am Donnerstag, den 28.06.2007 im KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg, Salon Lenné, Louisenstr. 58, in 61348 Bad Homburg v. d. H. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich Gesundheit, wird über die Schwerpunkte in diesem Bereich des Wettbewerbsrechts und der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in jüngster Zeit informieren.

Referat zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Rahmen der Geschäftsführerkonferenz der Bundestierärztekammer

Wie in jedem Jahr hat die Wettbewerbszentrale durch Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens, anlässlich der 39. BTK-Geschäftsführerkonferenz am 14./15.05.2007 in Münster über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich des Tierärztewesens berichtet.

Krankenkassenwerbung kann weiterhin von Zivilgerichten überprüft werden – Wettbewerbszentrale erreicht Klärung durch den Bundesgerichtshof –

Der Bundesgerichtshof hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Beschluss vom 9. November 2006 (Az. BGH I ZB 28/06), der erst jetzt veröffentlicht wurde, entschieden, dass Wettbewerbsverbände und private Krankenkassen auch weiterhin gegen unzulässige Krankenkassenwerbung vorgehen können.

Wettbewerbszentrale für fairen Wettbewerb im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen – Wettbewerbszentrale unterstützt Forderung des Bundeswirtschaftsministers, das Wettbewerbsrecht auf gesetzliche Krankenkassen anzuwenden

Die Wettbewerbszentrale befürchtet nach der Verabschiedung des Gesundheitsreformgesetzes, dass in Anwendung der aktuellen Rechtsprechung des BGH ein effektiver Rechtsschutz gegen Wettbewerbsverletzungen durch gesetzliche Krankenkassen, etwa auch gegen irreführende Werbung gegenüber den Versicherten, nicht mehr gegeben ist.

Wettbewerbszentrale: Verwendung der Bezeichnung „Diplom“ in der Werbung nicht immer zulässig

Das Herausstellen eines „Diploms“ in der Werbung ist eine beliebte Methode, um besondere Fachkompetenz und Seriosität des Werbenden zu unterstreichen. Wird jedoch in der Werbung auf ein „Diplom“ hingewiesen, obwohl beispielsweise ein entsprechender Diplom-Studiengang gar nicht existiert oder der Werbende eine entsprechend anerkannte Prüfung nicht abgelegt hat, ist das irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Oberverwaltungsgericht Münster: Apotheke darf sich nicht als „Internationale Apotheke“ bezeichnen – 20.12.2006

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 11.12.2006 entschieden, dass die Bezeichnung einer Apotheke als „Internationale Apotheke“ irreführend und deshalb unzulässig ist. Eine „Internationale Apotheke“ sei aus der Sicht des Verbrauchers eine Apotheke, die gängige ausländische Arzneimittel in nennenswertem Umfang vorhalte.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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