Wettbewerbszentrale rät Apothekern zur Vorsicht: Gemeinschaftswerbung für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel unter Angabe von Preisen kann wettbewerbswidrig sein
Die Wettbewerbszentrale rät Apothekern zur Vorsicht bei Gemeinschaftswerbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente unter Angabe von Preisen. Im Einzelfall könnte eine solche Werbeaktion gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. In der letzten Zeit gehen bei der Wettbewerbszentrale vermehrt Anfragen zur Gemeinschaftswerbung von Apotheken ein.