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Gesundheit

Wettbewerbszentrale rät Apothekern zur Vorsicht: Gemeinschaftswerbung für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel unter Angabe von Preisen kann wettbewerbswidrig sein

Die Wettbewerbszentrale rät Apothekern zur Vorsicht bei Gemeinschaftswerbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente unter Angabe von Preisen. Im Einzelfall könnte eine solche Werbeaktion gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. In der letzten Zeit gehen bei der Wettbewerbszentrale vermehrt Anfragen zur Gemeinschaftswerbung von Apotheken ein.

Bundesgerichtshof: Zulässigkeit des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch DocMorris muss nochmals überprüft werden

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil aufgehoben, wonach der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch DocMorris aus den Niederlanden untersagt worden war (Az. I ZR 205/04). Der Senat hat die Sache nun an das Berufungsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Europäischer Gerichtshof: Vollharmonisierung im Bereich Arzneimittelwerbung – Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes sind richtlinienkonform auszulegen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die Vorschriften der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel einen abschließenden Höchststandard für Arzneimittelwerbung darstellen. Dieser darf von den Mitgliedsstaaten nicht überschritten werden, es sei denn, dass die Richtlinie sie ausdrücklich hierzu ermächtigt.

Bundesgerichtshof: Zur erheblichen Anzahl von Mitgliedern im Rahmen der Verbandsklagebefugnis und Tatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG erfordert eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung

Ein Verband ist gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt, soweit ihm eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.

Für die Annahme, dass ein Verband eine erhebliche Zahl von Unternehmern als Mitglieder hat, kommt es nach einem gerade bekannt gewordenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht darauf an, ob diese Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichem Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem maßgeblichen Markt tätigen Unternehmern repräsentativ sind.

Krankenkassenwerbung „Festzuschuss verdoppeln“ für Zuzahlung bei Zahnersatz irreführend

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 5.7.2007 (Az. 1HK O 5936/06 – nicht rechtskräftig) eine private Krankenversicherung zur Unterlassung zweier Werbeaussagen verurteilt. Die Krankenversicherung hatte mit den Aussagen „Festzuschuss verdoppeln“ und „Verdoppeln Sie jetzt Ihren Festzuschuss…“ für eine Zahnergänzungs-Versicherung geworben. Jedoch wurde tatsächlich nur die Differenz zwischen dem Festzuschuss der Krankenkasse und dem Rechnungsbetrag im Rahmen dieser Zahnzusatzversicherung erstattet.

Neue Werberegeln für Lebensmittel fordern Unternehmen – Wettbewerbszentrale berichtet über rechtliche Entwicklungen im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich

Neue Werberegeln für Lebensmittel werden in den kommenden Jahren den Beratungs- und Informationsbedarf der Unternehmen erhöhen. Im Gesundheitswesen wirkten sich spürbar die Reformen der vergangenen Jahre aus.

Die Wettbewerbszentrale sieht in den neuen Regeln einen weiteren Schritt zur europäischen Harmonisierung im Lebensmittelbereich. „Komplizierte Einzelregelungen, unklare Normen und teilweise fehlende Übergangsfristen erschweren es den Unternehmen, den Überblick zu behalten“, erklärte Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für den Gesundheits- und Lebensmittelbereich anlässlich des Pressegesprächs „Gesundheit“ in Bad Homburg.

Terminankündigung: Pressegespräch der Wettbewerbszentrale zum Thema „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 28.06.2007

Das diesjährige Pressegespräch „Gesundheit“ veranstaltet die Wettbewerbszentrale am Donnerstag, den 28.06.2007 im KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg, Salon Lenné, Louisenstr. 58, in 61348 Bad Homburg v. d. H. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich Gesundheit, wird über die Schwerpunkte in diesem Bereich des Wettbewerbsrechts und der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in jüngster Zeit informieren.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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