Landgericht Darmstadt untersagt irreführende Werbung mit dem „BVDVA-Gütesiegel“ – Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt
Mit Urteil vom 24.11.2008 (Az. 22 O 100/08 – nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Darmstadt einer Versandapotheke die irreführende Verwendung des „BVDVA-Gütesiegels“ untersagt und damit die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt. Die Wettbewerbszentrale hatte die Verwendung des Siegels als irreführend beanstandet und Unterlassungsklage erhoben: