Landgericht Berlin untersagt irreführende Verwendung eines „Deutschen Hygienzertifikats“
Die Verleihung eines runden Gütesiegels durch einen Dienstleister im Bereich der Hygieneberatung an dessen Beratungskunden ist unzulässig.
Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale (Az.: 15 O 249/09).