OLG Stuttgart: Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren unzulässig
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 25. August 2011 einem Apotheker untersagt, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren (Az. 2 U 21/11). Die Wettbewerbszentrale hatte dies als Verstoß gegen die arzneimittelpreisrechtlichen Vorschriften beanstandet. Das Oberlandesgericht hat nun die Berufung des Apothekers gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 14. Februar 2011 zurückgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.