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Gesundheit

BVerfG und BGH: Neue Entscheidungen zur Bezeichnung „Zentrum“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Begriff „Zentrum“ im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hinweist (BGH, Urteil vom 18.01.2012, I ZR 104/10). Im Streitfall hatte eine Klinik ein „Neurologisch/vaskuläres Zentrum“ als Unterabteilung der Fachabteilungen für Innere Medizin und für Frührehabilitation eingerichtet. Die Abteilung verfügte unstreitig nicht über eine überdurchschnittliche Ausstattung oder Erfahrung auf dem Gebiet der Behandlung neurologischer Erkrankungen.

Für den originellsten Spruch eine Lasik-Operation – Landgericht Hamburg verbietet Preisausschreiben

Das Landgericht Hamburg hat der Betreiberin einer großen Klinikgruppe für Augenlaserchirurgie untersagt, eine Augenlaseroperation zu verlosen. Das Unternehmen hatte auf Facebook für das Preisausschreiben geworben:

„Wir suchen den originellsten Spruch! … Sende uns den besten Grund für eine Lasik. … Und sahne eine iLASIK im Wert von 3.000 € ab.“

OLG Karlsruhe beanstandet Ärzteverzeichnis: Keine Werbung mit „Top-Experten“

Bei der Auswahl von Ärzten verlassen sich Patienten neben Empfehlungen von Verwandten und Freunden auf die – oft nur vermeintlich – objektiven Bewertungen in Ärzteverzeichnissen. Das OLG Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil ein solches Ärzteverzeichnis, das sich ausweislich der Eigendarstellung an Patienten aus dem In- und Ausland wandte, in verschiedener Hinsicht als wettbewerbswidrig beanstandet, weil es die bei den Lesern erweckten Erwartungen nicht erfüllte:

OLG Karlsruhe: „Mango-Orangenblüten“-Wasser muss neben Mangosaft auch Essenz aus der Orangenblüte enthalten

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein so genanntes Near-Water-Produkt neben Mineralwasser und Mangosaft auch Orangenblüten-Essenz enthalten müssen, wenn auf dem Etikett neben einer Mangofrucht auch Orangenblüten abgebildet sind (Urteil vom 14.03.2012, Az. 6 U 12/11). Die Wettbewerbszentrale hatte die Gestaltung dieses Erfrischungsgetränks beanstandet, weil nach ihrer Auffassung durch die Darstellung der Orangenblüte nebst der Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“ auf dem Etikett bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck entstehe, dass Orangenblüten oder Bestandteile davon auch als Inhaltsstoffe in dem Getränk enthalten seien. Tatsächlich enthielt es nur Aromen.

BGH: Werbeverbot für homöopathische Arzneimittel gilt auch bei Werbung, die sich an Fachkreise richtet

Nach § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden. Das Verbot beruht darauf, dass homöopathische Arzneimittel lediglich eine Registrierung ohne entsprechenden Wirksamkeitsnachweis benötigen.

Hörgeräte nicht „so unsichtbar“ – Anerkenntnis-Urteil vor dem Landgericht Stuttgart

Moderne Hörsysteme werden in der Werbung häufig als „unsichtbar“ bezeichnet. Ziel einer solchen werblichen Darstellung ist es natürlich, den angesprochenen Verbrauchern ihre Angst vor einer möglichen Stigmatisierung beim Tragen eines nach außen hin deutlich sichtbaren Hörgeräts zu nehmen. Doch auch wenn in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt werden konnten, was die Sichtbarkeit bzw. Unsichtbarkeit von Hörgeräten anbelangt, erweist sich das Attribut „unsichtbar“ in seiner Absolutheit oft als falsch und damit als wettbewerbsrechtlich bedenklich.

Ärztliche Leistungen dürfen nicht kostenlos sein

Ein Krankenhaus in Norddeutschland warb unter der Überschrift „Kostenlose Sprechstunde“ in einer örtlichen Zeitung mit einer kostenlosen Venenkurzuntersuchung. Diese sollte an jedem ersten Samstag im Monat durch die Chefärztin des Hauses durchgeführt werden. Das Landgericht Stade hatte die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass es sich bei dieser Aktion um einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) handelt, bestätigt

Irreführende Werbung eines Internet-Brillenhändlers aus Schleswig-Holstein für augenoptische Leistungen gestoppt

Die Werbung eines Internet-Brillenhändlers aus Schleswig-Holstein mit der Aussage „Abstriche bei der Qualität oder dem Service müssen natürlich nicht befürchtet werden, da alle Gläser von Augenoptikern in Schleswig-Holstein eingeschliffen werden…“ konnte von der Wettbewerbszentrale außergerichtlich im Wege der Abmahnung erfolgreich unterbunden werden.

BGH: Die Werbung für homöopathische Arzneimittel mit Anwendungsgebieten ist auch gegenüber Fachkreisen verboten

Der BGH hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Revision des Beklagten gegen ein Urteil des OLG Hamm vom 15. April 2010 zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 96/10).

Das pharmazeutische Unternehmen hatte in Broschüren, die an Ärzte oder Heilpraktiker weitergegeben wurden, für seine registrierten homöopathischen Arzneimittel geworben.

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