BVerfG und BGH: Neue Entscheidungen zur Bezeichnung „Zentrum“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Begriff „Zentrum“ im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hinweist (BGH, Urteil vom 18.01.2012, I ZR 104/10). Im Streitfall hatte eine Klinik ein „Neurologisch/vaskuläres Zentrum“ als Unterabteilung der Fachabteilungen für Innere Medizin und für Frührehabilitation eingerichtet. Die Abteilung verfügte unstreitig nicht über eine überdurchschnittliche Ausstattung oder Erfahrung auf dem Gebiet der Behandlung neurologischer Erkrankungen.