EuGH bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale: Auch für Krankenkassen gilt das Wettbewerbsrecht
Mit Urteil vom 3.10.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliederwerbung einer Krankenkasse dem Wettbewerbsrecht unterliegt (Rs. C-59/12). Krankenkassen seien in diesem Zusammenhang als Gewerbetreibende im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken anzusehen. Folglich müssten sich deren Werbeaktivitäten auch am Wettbewerbsrecht messen lassen.