Home Gesundheit Seite 33

Gesundheit

Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik eine handelsübliche Nebenleistung?

Mit dieser Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil ein Verfahren wieder zurück an die Berufungsinstanz verwiesen (Urteil vom 12.02.2015, Az. I ZR 213/13).

Eine Augenklinik hatte Patienten, die zur Diagnostik oder Operation ihre Klinik aufsuchen, einen kostenlosen Fahrdienst nach Hause angeboten. Dieses Angebot hielt ein Mitbewerber wegen eines Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) für unzulässig.

Die Monsterbacke geht in die nächste Runde – kein Ende in Sicht!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Februar 2015 entschieden, dass der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark nicht irreführend ist und keine nach der Health Claims Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Der BGH hat die Sache an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen, damit das Gericht Feststellungen dazu trifft, inwieweit auf dem Produkt Hinweise nach Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung hätten gegeben werden müssen. Die Hinweise betreffen beispielsweise

iPad und Kaffeemaschine für den Zahnarzt? – Wettbewerbszentrale warnt Dentalhandel vor Verstößen gegen das Zuwendungsverbot

Das Landgericht Köln hat einen Hersteller von Dentalerzeugnissen zur Unterlassung verurteilt, der Zahnärzten beim Bezug von Dentalprodukten, etwa Implantaten, ein kostenloses iPad inklusive Software angeboten hatte (LG Köln, Urteil vom 22.05.2014, Az. 31 O 30/14). Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden, nachdem das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen zwei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung die Berufung beim Oberlandesgericht Köln zurücknahm.

Landgericht Hamburg weist Klage gegen Nivea-Produkte ab – Wettbewerbszentrale kündigt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg an –

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Beiersdorf AG wegen der Packungsgröße bei Cremes abgewiesen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14).

Das Unternehmen vertreibt Kosmetikprodukte unter der Marke „Nivea“ in Faltschachteln, die eine Höhe von ca. 7 cm aufweisen, während der darin enthaltene Tiegel, der auf einer Art „Papp-Podest“ aufsitzt, mit Deckel nur eine Größe von ca. 4 cm hat.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Unlautere Werbung mit Auszeichnungen – „And the Oscar goes to …“

Die Wettbewerbszentrale erhält derzeit mehrere Beschwerden, die Werbungen von Unternehmen mit Testergebnissen und Auszeichnungen betreffen. Bei der Werbung mit Testergebnissen und Auszeichnungen handelt es sich um ein werbewirksames Marketinginstrument, dem eine erhebliche wettbewerbliche Relevanz zukommt. Unternehmen versuchen mit entsprechenden Werbemaßnahmen, sich von ihren Mitbewerbern abzuheben.

Bundesgerichtshof: Keine Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels durch einen Apotheker ohne Vorlag eines Rezepts wettbewerbsrechtlich unzulässig ist (BGH, Urteil vom 08.01.2015, I ZR 123/13). Der Rechtsstreit wurde von zwei Apothekern geführt. Der Kläger beanstandete einen Verstoß gegen § 48 Arzneimittelgesetz. Danach dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden.

Wettbewerbszentrale will Zulässigkeit von Großhandelsrabatten gerichtlich klären lassen

Die Frage, ob und in welcher Höhe der pharmazeutische Großhandel Rabatte gewähren darf, ist seit Jahren umstritten. Die Preisgestaltung des Großhandels wird durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) reguliert. § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV sieht vor, dass bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 3,15 %, höchstens jedoch 37,80 € zzgl. eines Festzuschlags von 70 Cent sowie die Umsatzsteuer erhoben werden dürfen.

BGH bestätigt Verbot der Werbeankündigung einer „Kostenlosen Zweitbrille“ durch Augenoptiker

Mit Urteil vom 06.11.2014 (Az. I ZR 26/13) entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dass eine von einem Augenoptikunternehmen als Geschenk präsentierte kostenlose Zweitbrille als unzulässige Zugabe i. S. des § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz anzusehen ist. Die Entscheidung geht auf eine Klage der Wettbewerbszentrale zurück, die nach bestätigenden Urteilen der Vorinstanzen nun auch höchstrichterlich Erfolg hatte.

Keine Werbung mit „historischen“ Anwendungsgebieten für homöopathische Arzneimittel – Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde des pharmazeutischen Unternehmers gegen Urteil des OLG Stuttgart zurück

Auch die Werbung mit einem „historischen“ Anwendungsgebiet verstößt gegen das Werbeverbot nach § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Der BGH hat deshalb die Nichtzulassungsbeschwerde des pharmazeutischen Unternehmers gegen das von der Wettbewerbszentrale erstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgewiesen

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de