Kartellverfahren der Wettbewerbszentrale gegen Almased Wellness GmbH geht in die nächste Instanz
Das von der Wettbewerbszentrale geführte Kartellverfahren gegen die Almased Wellness GmbH geht in die nächste Instanz: Gegen die Verurteilung durch das Landgericht Hannover (Urteil vom 25. August 2015, Az. 18 O 91/15, nicht rechtskräftig) wegen eines Kartellrechtsverstoßes hat die beklagte Almased Wellness GmbH Berufung beim Oberlandesgericht Celle (Az. 13 U 124/15 (Kart)) eingelegt. Die Berufungsbegründung liegt noch nicht vor.