BGH: Preisbindung gilt nicht für Arzneimittel zur Herstellung von patientenindividuellen Arzneimittelblistern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer erst jetzt mit Urteilsgründen veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht für Arzneimittel gilt, die der Herstellung von Arzneimittelblistern dienen, und damit letztlich die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen (BGH, Urteil vom 05.03.2015, I ZR 185/13). Ein Pharmaunternehmen hatte gegenüber Apotheken, denen es Fertigarzneimittel zur Verblisterung lieferte, einen Mustervertrag mit der folgenden Klausel vorgelegt: