Für Physiotherapeuten gilt nach OLG Düsseldorf: Ausübung der Osteopathie nur mit Heilpraktikererlaubnis zulässig
Für das Anbieten und Bewerben osteopathischer Leistungen durch Physiotherapeuten gibt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus Sicht der Wettbewerbszentrale einen ebenso engen wie klaren Weg vor:
Das OLG Düsseldorf hat nämlich jüngst entschieden, dass die Osteopathie Heilbehandlung darstellt und von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese im Besitz einer so genannten Heilpraktikererlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz sind Urteil vom 08.09.2015, Az. I-20 U 236/13).