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Gesundheit

Rückblick: Wettbewerbszentrale schult Augenoptiker- und Optometristensachverständige

Am 03.11.2015 tagte der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen in Frankfurt am Main. Technik- und fachbezogene Themen standen ebenso auf der Tagesordnung wie „Chancen und Risiken der Sachverständigenwerbung“. Zu diesem Thema referierte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling vom Münchner Büro der Wettbewerbszentrale.

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Musterverfahren zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln: Wettbewerbszentrale wird nach erstinstanzlichem Urteil Berufung einlegen

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln hat das Landgericht Aschaffenburg die Klage der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung der beanstandeten Skonto-Praxis des beklagten Arzneimittelgroßhändlers abgewiesen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 22.10.2015, Az. 1 HK O 24/15). Die Wettbewerbszentrale ist bestrebt, in dem Verfahren die grundsätzliche Frage klären zu lassen, ob und ggf. in welcher Höhe pharmazeutische Großhändler Apothekern Skonti auf Arzneimittel gewähren dürfen.

Update: Verfahren zur Werbung eines Augenoptikers für „Gratis-Glas“ – Wettbewerbszentrale legt nach OLG-Urteil Rechtsmittel zum BGH ein

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm um die Abgabe eines Gratis-Brillenglases durch einen Augenoptiker hat der Senat am 06.08.2015 im Anschluss an die mündliche Verhandlung sein Urteil verkündet (OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2015, Az. I-4 U 137/14 – nicht rechtskräftig): Das OLG Hamm hält – anders als erstinstanzlich das LG Dortmund – die Werbung des Optikers mit „1 Glas geschenkt!“ bzw. dem „Gratis-Glas“ für zulässig und hat deshalb die Klage der Wettbewerbszentrale unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zurückgewiesen

Es bleibt dabei: Gekaufte Top-Bewertung muss als Anzeige gekennzeichnet werden – jameda nimmt Berufung gegen Urteil des LG München I zurück

Im Streit um die fehlende Anzeigenkennzeichnung von kostenpflichtigen Top-Bewertungen an erster Stelle von Suchergebnissen auf der Arzt-Empfehlungsplattform www.jameda.de hat sich die Wettbewerbszentrale durchgesetzt: Sie hatte im März ein Urteil gegen die Jameda GmbH erwirkt, das nun rechtskräftig geworden ist (LG München I, Urteil vom 18.03.2015, Az. 37 O 19570/14), nachdem die Beklagte heute die Berufung zurückgenommen hat.

Unzulässige Werbung mit „Hörgeräte-Abzocke“ – Wettbewerbszentrale erwirkt Unterlassungserklärung

Die Webseite eines Berliner Akustikers gab jüngst Anlass zu Beschwerden, weil dieser dort für von ihm angebotene Nulltarif-Hörgeräte geworben hatte mit „Schluss mit der Hörgeräte-Abzocke auf Kosten der Gesundheit“. Die Wettbewerbszentrale hat diese Formulierung als herabsetzend und irreführend beanstandet. Der Akustiker hat die Aussage daraufhin von seiner Webseite entfernt und inzwischen auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu dieser und einer weiteren Aussage abgegeben.

Bundesgerichtshof: Werbung für Eizellspende zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass das in § 1 Absatz 1 Nr.1 und 2 Embryonenschutzgesetz (ESchG) geregelte Verbot der Eizellspende keine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr.11 UWG darstellt. Die Vorschrift diene der Wahrung des Kindeswohls, habe aber keinen wettbewerblichen Schutzzweck und bezwecke auch nicht, den Wettbewerb der auf dem Gebiet der Kinderwunschbehandlung tätigen Ärzte zu regeln

Kartellverfahren der Wettbewerbszentrale gegen Almased Wellness GmbH geht in die nächste Instanz

Das von der Wettbewerbszentrale geführte Kartellverfahren gegen die Almased Wellness GmbH geht in die nächste Instanz: Gegen die Verurteilung durch das Landgericht Hannover (Urteil vom 25. August 2015, Az. 18 O 91/15, nicht rechtskräftig) wegen eines Kartellrechtsverstoßes hat die beklagte Almased Wellness GmbH Berufung beim Oberlandesgericht Celle (Az. 13 U 124/15 (Kart)) eingelegt. Die Berufungsbegründung liegt noch nicht vor.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale bei der Jahrestagung der plastischen Chirurgen

Vom 1. bis 3. Oktober 2015 fand in Berlin die 46. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und die 20. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) statt. Neben dem umfangreichen wissenschaftlichen Programm fand ein Vortragsblock „Berufspolitik – Recht“ statt.

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