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Gesundheit

Heilmittelwerberecht: OLG Karlsruhe untersagt Dentalhändler Werbung mit Parfümeriegutscheinen als Zugabe für Zahnärzte beim Einkauf von Dentalprodukten

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Händler von Dentalbedarf untersagt, gegenüber Zahnärzten oder Laboren anzukündigen, dass sie bei einem Einkauf von Dentalprodukten im Wert von mindestens 150 € einen Einkaufsgutschein erhalten, der in einer der Filialen einer Parfümeriekette eingelöst werden kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.06.2016, Az. 4 U 215/15, nicht rechtskräftig).

OLG Bamberg: Großhandelsrabatte nur bis 3,15% – Festzuschlag von 70 Cent nicht disponibel

Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in einem Verfahren die Frage klären, ob und ggf. in welcher Höhe Großhändler Apothekern Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen. Konkret geht es um das Angebot des Großhändlers AEP, der bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von zum Beispiel 3% plus 2,5% Skonto bei Einhaltung der Skontofrist gewährt.

Wettbewerbszentrale stellt aktuelle Entwicklung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vor: Steigende Fallzahlen im Krankenkassenbereich – Musterprozesse zum Arzneimittelrecht

Insgesamt etwa 450 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit (Apotheker, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie) sind im vergangenen Jahr bei der Wettbewerbszentrale eingegangen. In 2016 hat die Wettbewerbszentrale bislang mehr als 230 Fälle in diesem Bereich bearbeitet.
„Die Entwicklungen in den verschiedenen Gesundheitsbereichen verlaufen allerdings unterschiedlich“, so Christiane Köber,

OLG Koblenz: Vorher-nachher-Bilder für Schönheitsoperationen sind unzulässig

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das Oberlandesgericht Koblenz die Berufung eines Arztes gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz zurückgewiesen. Dieses hatte dem Arzt untersagt, für sogenannte Schönheitsoperationen, also ästhetisch-plastische Operationen ohne medizinische Notwendigkeit, mit Fotos im Internet zu werben, die Patienten vor und nach der Behandlung zeigen.

OLG Köln: Kostenloser Lasik Quick-Check ist keine handelsübliche Nebenleistung im Sinne des Heilmittelwerberechts

Das Oberlandesgericht Köln hat einem Augenarzt untersagt, mit einem kostenlosen Lasik Quick-Check für eine Augenlaserbehandlung zu werben (Urteil vom 20.05.2016, Az. 6 U 155/15). Damit hat es die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt und die Berufung des Augenarztes zurückgewiesen (LG Köln, Urteil vom 03.09.2015, Az. 31 O 129/15). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Generalanwalt beim EuGH: Arzneimittelpreisbindung in Deutschland diskriminiert ausländische Apotheken

In dem Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zur Frage der Geltung der Arzneimittelpreisbindung für von einer niederländischen Versandapotheke an deutsche Kunden ausgelieferte Arzneimittel hat der Generalanwalt beim EuGH diesem vorgeschlagen, die Vorlagefragen wie folgt zu beantworten:

Die Art. 34 und 36 AEUV stehen einer durch nationale Rechtsvorschriften angeordneten Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie der nach § 78 des deutschen Arzneimittelgesetzes in Verbindung mit der deutschen Arzneimittelpreisverordnung entgegen.

Verfahren zur Zulässigkeit von Skonti bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln –Termin zur mündlichen Verhandlung am 11. Mai 2016

Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in einem Verfahren die Frage klären, ob und ggf. in welcher Höhe Großhändler Apothekern Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen. Konkret geht es um das Angebot des Großhändlers AEP, der bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von zum Beispiel 3% plus 2,5% Skonto bei Einhaltung der Skontofrist gewährt.

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