Heilmittelwerberecht: OLG Karlsruhe untersagt Dentalhändler Werbung mit Parfümeriegutscheinen als Zugabe für Zahnärzte beim Einkauf von Dentalprodukten
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Händler von Dentalbedarf untersagt, gegenüber Zahnärzten oder Laboren anzukündigen, dass sie bei einem Einkauf von Dentalprodukten im Wert von mindestens 150 € einen Einkaufsgutschein erhalten, der in einer der Filialen einer Parfümeriekette eingelöst werden kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.06.2016, Az. 4 U 215/15, nicht rechtskräftig).