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Gesundheit

Wettbewerbszentrale stellt aktuelle Entwicklung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vor: Steigende Fallzahlen im Krankenkassenbereich – Musterprozesse zum Arzneimittelrecht

Insgesamt etwa 450 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit (Apotheker, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie) sind im vergangenen Jahr bei der Wettbewerbszentrale eingegangen. In 2016 hat die Wettbewerbszentrale bislang mehr als 230 Fälle in diesem Bereich bearbeitet.
„Die Entwicklungen in den verschiedenen Gesundheitsbereichen verlaufen allerdings unterschiedlich“, so Christiane Köber,

OLG Koblenz: Vorher-nachher-Bilder für Schönheitsoperationen sind unzulässig

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das Oberlandesgericht Koblenz die Berufung eines Arztes gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz zurückgewiesen. Dieses hatte dem Arzt untersagt, für sogenannte Schönheitsoperationen, also ästhetisch-plastische Operationen ohne medizinische Notwendigkeit, mit Fotos im Internet zu werben, die Patienten vor und nach der Behandlung zeigen.

OLG Köln: Kostenloser Lasik Quick-Check ist keine handelsübliche Nebenleistung im Sinne des Heilmittelwerberechts

Das Oberlandesgericht Köln hat einem Augenarzt untersagt, mit einem kostenlosen Lasik Quick-Check für eine Augenlaserbehandlung zu werben (Urteil vom 20.05.2016, Az. 6 U 155/15). Damit hat es die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt und die Berufung des Augenarztes zurückgewiesen (LG Köln, Urteil vom 03.09.2015, Az. 31 O 129/15). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Generalanwalt beim EuGH: Arzneimittelpreisbindung in Deutschland diskriminiert ausländische Apotheken

In dem Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zur Frage der Geltung der Arzneimittelpreisbindung für von einer niederländischen Versandapotheke an deutsche Kunden ausgelieferte Arzneimittel hat der Generalanwalt beim EuGH diesem vorgeschlagen, die Vorlagefragen wie folgt zu beantworten:

Die Art. 34 und 36 AEUV stehen einer durch nationale Rechtsvorschriften angeordneten Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie der nach § 78 des deutschen Arzneimittelgesetzes in Verbindung mit der deutschen Arzneimittelpreisverordnung entgegen.

Verfahren zur Zulässigkeit von Skonti bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln –Termin zur mündlichen Verhandlung am 11. Mai 2016

Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in einem Verfahren die Frage klären, ob und ggf. in welcher Höhe Großhändler Apothekern Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen. Konkret geht es um das Angebot des Großhändlers AEP, der bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von zum Beispiel 3% plus 2,5% Skonto bei Einhaltung der Skontofrist gewährt.

Werbung für homöopathische Arzneimittel darf nicht über zugelassene Anwendungsgebiete hinausgehen

Laut Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz von 20.04.2016 wurde einem Hersteller homöopathischer Arzneimittel untersagt, mit Angaben zur therapeutischen Wirksamkeit von zwei Präparaten zu werben, die über das zugelassene Anwendungsgebiet hinausgehen und nicht wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (Urteil vom 27.01.2016, Az. 9 U 895/15).

Das Arzneimittel war vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Präparat gegen „Entzündungen des Hals-Nasen-Rachenraumes und der Nasennebenhöhlen“ zugelassen worden. Die Werbeaussagen, das Präparat helfe „schnell und effektiv“ bei akutem Schnupfen sowie chronischer Sinusitis und wirke „regenerierend auf die Nasenschleimhaut“, hielt der Senat beim OLG für irreführend,

Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz zu Krankenkassenwerbung – Fälle irreführender und aggressiver Werbung waren im 1. Quartal 2016 zu beanstanden

Die Wettbewerbszentrale hat im ersten Quartal dieses Jahres 20 Fälle zu Werbeaktivitäten von Krankenkassen bearbeitet. Dabei hat sie in 14 Fällen Wettbewerbsverstöße beanstandet, die meisten wegen irreführender Werbung oder einer sog. aggressiven geschäftlichen Handlung. In zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale jeweils Unterlassungsklage erhoben und in einem Fall eine einstweilige Verfügung beantragt. In vier Fällen wurden Hinweise erteilt.

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