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Gesundheit

BGH zur Tätigkeit von Hilfsmittelerbringern in den Räumlichkeiten einer Facharztpraxis – Handwerksrecht und ärztliches Berufsrecht zu beachten

In den Leitsätzen seines Urteil vom 16.06.2016 (Az. I ZR 46/15 – Sporthopaedicum) hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Hinblick auf ein Unternehmen, das Leistungen des Orthopädietechnikerhandwerks sowohl an einem Ort in einem Sanitätshaus als auch an einem anderen Ort innerhalb einer orthopädischen Praxis erbringt, festgestellt, dass die Raumnutzung in der Arztpraxis keinen Nebenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 1 Handwerksordnung (HWO) darstellt, der bei einem nur unerheblichen Umfang der handwerklichen Tätigkeit vom Gebot der Meisterpräsenz befreit wäre.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Kein kostenloser Eignungscheck in der Augenklinik

Das Landgericht München hat eine Augenklinik verurteilt, zukünftig nicht mehr mit einem kostenfreien „Eignungscheck“ für eine operative Korrektur der Fehlsichtigkeit zu werben oder einen solchen kostenlos durchzuführen (LG München I, Urteil vom 30.11.2016, Az. 37 O 7083/16, nicht rechtskräftig). Die Augenklinik hatte im Internet damit geworben, dass sich viele ihre Patienten vor der Erstuntersuchung zu einem kostenlosen Eignungscheck, durchgeführt von speziell geschulten Patientenberatern, angemeldet hätten.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Wettbewerbszentrale unterbindet unzulässige krankheitsbezogene Werbung für Kaffee

Ein namhafter Anbieter von Kaffeekapseln hat in der Zeitschrift „Bunte“ in einer Anzeige unter der Überschrift „Unser Lieblingsgetränk ist gesund – sagen Studien“ damit geworben, dass Kaffee unter anderem das Krebsrisiko mindern und helfen könne, Depressionen sowie Alzheimer-Erkrankungen zu vermeiden. Hinter den Aussagen wurde jeweils das Institut genannt, das die Studie zu den Wirkungen bei den Krankheiten erstellt hat.

BGH: Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat der BGH am 01.12.2016 entschieden, dass Versender von Hilfsmitteln für Diabetiker auf die gesetzliche Zuzahlung verzichten dürfen. Die Beklagte hatte damit geworben, dass sie die Zuzahlung für den Verbraucher übernehme.

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatten die Richter beim 1. Zivilsenat anklingen lassen, dass es sich bei den sozialrechtlichen Zuzahlungsregelungen nicht um so genannte Marktverhaltensregeln handele. Sie dienten der Kostendämpfung im Gesundheitswesen, nicht aber dem Schutz der Mitbewerber.

Rückblick: Wettbewerbszentrale informiert bei der 4. Gesundheitskonferenz der Handwerkskammer Ulm über verbotene Zuwendungen und das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen

Den besonderen Belangen der Gesundheitshandwerke diente die nun schon zum vierten Mal von der Handwerkskammer Ulm durchgeführte Gesundheitskonferenz. Vor mehr als 50 Teilnehmern u.a. aus den gesundheitshandwerklichen Sparten Augenoptik, Hörgeräteakustik, Zahntechnik, Orthopädietechnik hielt Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, nach Begrüßung durch den Präsidenten der veranstaltenden Kammer Joachim Krimmer und den Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages Oskar Vogel das Einführungsreferat.

Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit des Verzichts auf die gesetzliche Zuzahlung – Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem BGH am 01.12.2016

Steht es im Belieben eines Leistungserbringers, ob er die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungsbeträge beim Patienten einzieht? Diese Frage lässt die Wettbewerbszentrale derzeit in einem Verfahren klären. Am 1. Dezember findet die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) statt.

Zum Hintergrund: Der Beklagte betreibt einen Spezialversand für Diabetikerbedarf. Er warb damit, die auf den gesetzlich krankenversicherten Patienten entfallende Zuzahlung beim Erwerb von Hilfsmitteln zu übernehmen. So hieß es z. B.:

7. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale in Frankfurt a.M.

Am 18. November 2016 fand in Frankfurt a.M. der 7. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale unter der Leitung von Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, und Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und zuständig für den Gesundheitsbereich, statt. Münker begrüßte die ca. 80 Teilnehmer, die auch in diesem Jahr einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen im Gesundheitswesen erhielten:

Keine Kündigung einer Krankenkassenmitgliedschaft an der Haustür

Versicherungsvermittler dürfen Verbrauchern vorgefertigte Kündigungsschreiben zur Kündigung von deren Krankenkasse nicht im Wege des Postident-Spezial-Verfahrens der Deutschen Post zustellen, es sei denn, sie klären die Verbraucher über die Rechtsfolgen diese Verfahrens auf. Dies ist einer von der Wettbewerbszentrale erwirkten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zu entnehmen, die nun rechtskräftig geworden ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2016, Az. 38 O 52/2015).

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