Kein kostenloser Eignungscheck in der Augenklinik
Das Landgericht München hat eine Augenklinik verurteilt, zukünftig nicht mehr mit einem kostenfreien „Eignungscheck“ für eine operative Korrektur der Fehlsichtigkeit zu werben oder einen solchen kostenlos durchzuführen (LG München I, Urteil vom 30.11.2016, Az. 37 O 7083/16, nicht rechtskräftig). Die Augenklinik hatte im Internet damit geworben, dass sich viele ihre Patienten vor der Erstuntersuchung zu einem kostenlosen Eignungscheck, durchgeführt von speziell geschulten Patientenberatern, angemeldet hätten.