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Gesundheit

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Mit Blick auf die älter werdende Gesellschaft gewinnen Heil- und Hilfsmittel zunehmend an Bedeutung. Hilfsmittel wie z.B. Orthesen, Rollstühle, Hörgeräte oder auch Brillen sollen Versicherten helfen, ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Um das Niveau der Versorgung mit Heil- oder Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen noch einmal überarbeitet. Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- oder Hilfsmittelversorgung (HHVG) in 2. und 3. Lesung abschließend beraten und beschlossen.

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

Aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale: Die Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen

Verfügt ein Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen über herausragende Leistungsmerkmale, ist es legitim, dies in der Werbung herauszustellen. So überzeugend und schlagkräftig Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen auch sein mag – es gilt der Grundsatz: Alle Aussagen müssen wahr sein.

Die folgenden drei Beispiele aus der aktuellen Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigen, dass Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen grundsätzlich möglich ist, wenn bestimmte Kriterien beachtet werden.

Wettbewerbszentrale stoppt Verlosung von Brustoperationen

„Wir schenken Dir eine Brustvergrößerung!“ – so warb ein Radiosender für seine Aktion „Traumbusen“. Zuhörerinnen ab 21 Jahren konnten sich für die Aktion, die in Zusammenarbeit mit einem Arzt für plastische Chirurgie veranstaltet wurde, ganz einfach bewerben

„Füllt das folgende Formular aus und schickt uns Bilder von Eurer Oberweite (von vorne, von links & von rechts fotografiert, gerne ohne Kopf…)“

Am Schluss sollte das Los entscheiden, welche der vorher von dem Arzt untersuchten Bewerberinnen gewinnt.

Die Wettbewerbszentrale ist der Auffassung, dass derartige Aktionen zum einen gegen das Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 13 HWG) verstoßen. Danach

IBAN-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Verstoß gegen die SEPA-Verordnung durch eine private Krankenversicherung vor

Allen Unternehmen, die Zahlungen im Wege der Lastschrift einziehen, ist anzuraten sicherzustellen, dass die Erreichbarkeit von Girokonten im gesamten SEPA-Bereich gewährleitet ist. Dies zeigt ein aktueller Fall der Wettbewerbszentrale.

Sie erhielt Beschwerden darüber, dass eine private Krankenversicherung es gegenüber Kunden ablehnte, die fälligen Versicherungsbeiträge von einem Konto im europäischen Ausland einzuziehen.

OLG Frankfurt zur Krankenkassenwerbung: Zusatzbeitrag ist kein „Variobeitrag“

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Berufung einer Krankenkasse gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zurückgewiesen. Dieses hatte der Krankenkasse untersagt, den Zusatzbeitrag im Sinne des § 242 SGB V als „Variobeitrag“ zu bewerben.

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Bei Erwerbstätigen tragen die Versicherten und die Arbeitgeber die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt jeweils zur Hälfte.

BGH zur Tätigkeit von Hilfsmittelerbringern in den Räumlichkeiten einer Facharztpraxis – Handwerksrecht und ärztliches Berufsrecht zu beachten

In den Leitsätzen seines Urteil vom 16.06.2016 (Az. I ZR 46/15 – Sporthopaedicum) hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Hinblick auf ein Unternehmen, das Leistungen des Orthopädietechnikerhandwerks sowohl an einem Ort in einem Sanitätshaus als auch an einem anderen Ort innerhalb einer orthopädischen Praxis erbringt, festgestellt, dass die Raumnutzung in der Arztpraxis keinen Nebenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 1 Handwerksordnung (HWO) darstellt, der bei einem nur unerheblichen Umfang der handwerklichen Tätigkeit vom Gebot der Meisterpräsenz befreit wäre.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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