OLG Hamburg: Wirkaussagen für Gesundheitsmatte sind irreführend
Das Oberlandesgericht Hamburg hat einem Schweizer Vertreiber von so genannten Gesundheitsmatten zur Massage der Fußreflexzonen mehrere Aussagen als irreführend untersagt (OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2017, Az. 3 U 26/15). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, nachdem sie das Unternehmen vergeblich aufgefordert hatte, die Aussagen zu unterlassen.